ampnet – 7. August 2019. Andere Länder, andere Sitten! Diese „Binsenweisheit“ Reisender hat auch heute noch ihre Berechtigung, obwohl man es zumindest in der EU häufig kaum noch bewusst wahrnimmt, wenn man Ländergrenzen passiert. Doch Autofahrer begrüßt dann in der Regel gleich ein Schild, das auf die verschiedenen Tempolimits in dem jeweiligen Land hinweist. Aber auch die Verkehrsregeln in den EU-Nachbarstaaten unterscheiden sich zum Teil erheblich von den hierzulande geltenden. Das Wissen darum erspart Probleme unterwegs.
ampnet – 2. August 2019. Ausdrückliche Parkverbote für Fahrräder und E-Scooter gibt es zwar keine, überall abstellen darf man sein Gefährt deshalb aber nicht, informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Was für Fahrräder gilt, findet auch für E-Scooter Anwendung: Es muss sichergestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt.
ampnet – 9. Juli 2019. Das bei der Verkehrspolizei in Deutschland weit verbreitete Geschwindigkeitsmessgerät Traffistar S 350 ist bereits seit geraumer Zeit im Gerede. Jetzt hat das Verfassungsgericht des Saarlandes der Falle – vorerst allerdings nur im kleinsten der bundesdeutschen Flächenländer – das Aus verordnet. Doch das Beispiel könnte bundesweit Schule machen.
ampnet – 18. Juni 2019. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute die geplante Pkw-Maut in Deutschland gestoppt. Die EU-Kommission hatte vor drei Jahren nach langem Hin und Her ihre Zustimmung zu den Plänen der Bundesregierung signalisiert. Daraufhin hatte Österreich als Nachbarland mit hohen Pendlerströmen geklagt. Die Richter folgten der Einschätzung, dass die vorgesehene Entlastung deutscher Pkw-Fahrer über Nachlässe bei der Kfz-Steuer eine indirekte Diskriminierung von Bürgern anderer EU-Länder darstelle. Zudem seien die deutschen Maut-Pläne nicht mit dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union vereinbar, so der EuGH.
ampnet – 23. April 2019. Unternehmen müssen sich nicht nur ihren Kunden, sondern auch ihren Mitarbeitern gegenüber an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz halten. Eine GPS-Überwachung von Dienstfahrzeugen ist demnach nur zulässig, wenn sie für den Betriebszweck erforderlich ist oder die Beschäftigten ihr wirksam zugestimmt haben. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S.-Rechtsschutz das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.