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KBA und VDA sehen sich durch Urteil bestätigt

Die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeugen haben der Verband der Automobilindustrie und das Kraftfahrt-Bundesamt als Bestätigung ihrer seit 2015 vertretenen Position im Dieselskandal bewertet.

Das KBA betont, dass das Urteil ein französisches Strafverfahren betrifft, bei dem es entscheidend darauf ankommt, ob die im konkreten Fall montierte Technik eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.Der EuGH hatte sich mit den Argumenten eines Herstellers auseinanderzusetzen, der die Zulässigkeit einer solchen Vorrichtung unter anderem mit dem Hinweis auf den Schutz des Motors gerechtfertigt hat. Die Entscheidung der Richter betreffe damit den seit 2015 bekannten Sachverhalt einer Zykluserkennung. Die Flensburger Behörde habe deshalb auch bereits vor fünf Jahren entsprechende Fahrzeugrückrufe angeordnet.

„Das Urteil bestätigt, was wir seit fünf Jahren wissen: Die Verbesserung des Emissionsverhaltens auf dem Prüfstand ist unzulässig. Und das wird auch nicht mehr gemacht“, äußerte sich Dr. Joachim Damasky, Geschäftsführer Technik im VDA. Bei modernen Motoren steuert die Elektronik die Emissionen. Der Europäische Gerichtshof habe klargestellt, dass das auch weiterhin möglich ist, wenn es der Sicherheit des Motors und der Insassen dient. „Beim Thema Abgas sind die Autos heute deutlich besser geworden. Die neueste Generation ist so sauber wie nie zuvor. Auch dabei hilft die elektronische Steuerung“, stellte Damasky klar. (ampnet/jri)

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Abgasuntersuchung.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Nord

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