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Bundesgerichtshof hält Kudamm-Straßenrennen für Mord

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag die Revision eines der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Das meldet die Berliner Morgenpost. Damit sind die Mordurteile im Fall zweier Raser am Kudamm zum Teil bestätigt. Ein unbeteiligter Autofahrer starb nach einer Kollision durch ein Autorennen, bei dem die beiden Angeklagten Marvin N. und Hamdi H. Geschwindigkeiten von über 170 km/h erreichten. Im Fall des damals 24 Jahre alten Marvin N. hob das BGH das Urteil zu lebenslanger Haft auf.

Auf dem Kudamm lieferten sich die beiden Hauptangeklagten, damals 27 und 24 Jahre alt ein Rennen mit PS-starken Sportwagen. Sie überfuhren mehrere rote Ampeln. An der Ecke zur Nürnberger Straße erfasste das Fahrzeug von Hamdi H. das Auto eines 67-Jährigen, der seinen schweren Verletzungen vor Ort erlag. Hamdi H. schleuderte durch den Aufprall in das Auto von Marvin N. dessen Beifahrerin schwer verletzt wurde.

Bei dem Urteil handelt es sich um das erste Mordurteil gegen Raser. Im Februar 2017 wurden beide Hauptangeklagten als Mörder verurteilt. Ein Jahr später wurde es wegen Rechtsfehlern aufgehoben und der Prozess neu aufgerollt. Im März 2019 wurde erneut lebenslange Haft wegen Mordes verhängt. Das Gericht ist der Auffassung, die Autos seien durch die hohe Geschwindigkeit in der Innenstadt und das Überfahren mehrerer roter Ampeln zum gemeingefährlichen Mittel und damit zur Mordwaffe geworden. (ampnet/deg)

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