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Gebrauchtwagenkäufer zieht Dieselklage gegen Daimler zurück

Der für kommenden Montag 2020 angesetzte Verhandlungstermin vor dem VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Schadensersatzansprüchen des Käufers eines gebrauchten Mercedes-Benz Diesel-Pkw wegen einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung („Thermofenster“) findet nicht statt: Der Kläger hat die Revision zurückgenommen. Daimler zeigte sich überrascht und betont, dass in der Sache kein Vergleich geschlossen oder anderweitig auf die Rücknahme der Revision hingewirkt worden sei.

In den Vorinstanzen hatten das Landgericht Trier und das Oberlandesgericht Koblenz zu Gunsten des Autoherstellers entschieden. Die Frage, ob ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, konnten die Gerichte dabei offenlassen. Denn selbst wenn es in seiner technischen Ausgestaltung als unzulässig anzusehen wäre, könne nicht von einem Sittenverstoß und vorsätzlichen Schädigung des Unternehmens ausgegangen werden, hatten die Richter erklärt.

Mit der Rücknahme der Revision ist die Entscheidung zugunsten der Daimler AG rechtskräftig. Der Autokonzern hätte dennoch eine Verhandlung begrüßt, da eine BGH-Entscheidung in der Sache für mehrere Tausend vergleichbare Fälle in Deutschland Relevanz hätte haben können. Bereits im Oktober war ebenfalls ein BGH-Termin geplatzt, weil es sich der Kläger anders überlegt hatte.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im Februar 2016 von einem Vertragshändler einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI der Abgasnorm Euro 5 gekauft. Die Emissionskontrolle für Stickoxide (NOx) erfolgt bei dem Motor über die Abgasrückführung. Dabei wird ein Teil der Abgase wieder der Verbrennung im Motor zugeführt und dadurch die Stickoxidemissionen reduziert. Die Menge der zurückgeführten Abgase wird dabei unter anderem temperaturabhängig gesteuert („Thermofenster“). Für das Fahrzeug liegt kein Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wegen des Vorwurfs einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor, betont Daimler.

Gegen den Hersteller ist in Deutschland derzeit eine niedrige fünfstellige Anzahl von Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Dieselmotoren anhängig. Daimler hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Die bisher verhandelten Verfahren haben die Gerichte zu rund 95 Prozent zu Gunsten von Daimler entschieden. (ampnet/jri)

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Mercedes-Benz.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Daimler

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