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Urteil: Vollkasko muss auch bei unklarer Unfallursache zahlen

Eine Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch einen Unfall aufkommen. Das gilt auch dann, wenn nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden kann, ob sich der Unfall wirklich so ereignete wie vom Autobesitzer geschildert. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Az. 11 U 74/17).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer mit seinem Automatikfahrzeug eine Toreinfahrt durchbrochen und zwei Stützpfeiler beschädigt. Der Mann behauptete, das Fahrzeug habe sich von selbst in Bewegung gesetzt, nachdem er bereits ausgestiegen war. Beim Versuch, das Auto zu stoppen, sei er dann versehentlich aufs Gaspedal gekommen. Den Schaden sollte seine Vollkaskoversicherung ersetzen, doch die weigerte sich zu zahlen, weil sie die Geschichte des Versicherungsnehmers nicht glaubte.

Vor Gericht scheiterte die Versicherung nun aber. Zwar könne nicht sicher geklärt werden, wie sich der Unfall tatsächlich ereignet habe. Die Schäden am Fahrzeug und der Toreinfahrt würden aber zur Schilderung des Fahrers passen. Außerdem hätte der Mann den Unfallhergang auch unmittelbar nach dem Vorfall bereits Zeugen gegenüber so geschildert. Hinzu kam, dass das Fahrzeug auch bei einem Test durch einen Gutachter von alleine losgerollt war.

Auch das Gericht nahm an, dass der Fahrer nur versehentlich auf das Gaspedal gekommen sei, als er versucht habe, sein allein fahrendes Auto zu stoppen. Die Versicherung müsse also für den Schaden aufkommen. (ampnet/deg)

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