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Unfallflucht soll auf jeden Fall strafbar bleiben

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich klar dafür ausgesprochen, dass Unfallflucht auch bei reinem Sachschaden eine Straftat bleiben soll. Zuletzt hatte es in der Politik Vorschläge gegeben, den Tatbestand zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, wenn bei einem Zusammenstoß keine Personen verletzt werden. Gleichwohl haben die Fachleute in Goslar verständlichere und praxisgerechtere Regeln gefordert. Angesichts der Komplexität der bisherigen Vorschrift seien Verkehrsteilnehmer und Geschädigte vielfach überfordert.

Bislang gibt es keine klare Frist für die Wartezeit, wenn ein geschädigter Fahrzeughalter vor Ort nicht angetroffen wird oder ermittelt werden kann,. Daher sprach sich der zuständige Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages auch für die Schaffung einer zentralen digitalen Meldestelle aus, über die Unfallverursacher auch nachträglich Angaben zum Unfall machen könnten. In Zeiten des Smartphones ließen sich dort auch Fotos vom Schaden hochladen.

Ebenfalls empfohlen hat der Verkehrsgerichtstag, dass in Zukunft bei wiederholten Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss das Fahrzeug eingezogen werden kann. Das sollte nach Einschätzung der Juristen auch dann möglich sein, wenn der Täter gar nicht der Halter des Autos ist. Allerdings muss er bereits einmal in den vorangegangen fünf Jahren rechtskräftig wegen einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt unter Drogeneinfluss verurteilt worden sein. (aum)

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