Logo Auto-Medienportal.Net

AvD begrüßt Urteil zum Anwohnerparken

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Gebührensatzung der Stadt Freiburg für Anwohnerparken einkassiert. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßte die Entscheidung. Die Richter bemängelten allerdings nicht die Höhe von bis zu 480 Euro im Jahr, sondern führten zum einen rechtliche Verfahrensfehler sowie vor allem nicht nachvollziehbare Staffelungen und Ermäßigungen für bestimmte Fälle ins Feld. So verletzte beispielsweise der Umstand, dass ein Unterschied von 50 Zentimetern bei der Fahrzeuglänge zu einer Verdoppelung der Anwohnergebühr führe, den Gleichheitsgrundsatz. An der Höhe an sich hat das Leipziger Gericht nichts auszusetzen.

Der AvD beklagt in diesem Zusammenhang aber grundsätzlich einen in vielen Städten herbeigeführten „Parkraummangel“, der nicht zu Lasten der Anwohner und des Einzelhandels gehen dürfe. In Freiburg seien die Gebühren Ende 2021 um das 15-Fache angehoben worden. Sie treffe vor allem einkommensschwächere Bürger. Eine Preissteigerung um 1500 Prozent würde bei jedem Wirtschaftsunternehmen als „Wucher“ gelten, so AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden. Auch das von der Stadt und einigen Umweltverbäden vorgetragene Argument des Umweltschutzes kann er nicht nachvollziehen: „Geparkte Autos emittieren nichts, egal, ob das Parken 30,70 Euro oder 480 Euro im Jahr kostet.“

Die Klage hatte ein Freiburger FDP-Stadtrat eingereicht, nachdem die Gebühren sich drastisch verteuert hatten. (aum)

Mehr zum Thema: , , , , , ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel

Foto: Auto-Medienportal.Net/AvD

Download: