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Klage gegen Daimler-Diesel abgewiesen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sieht keine Betrugsabsicht. Der VII. Zivilsenat des BGH hatte gestern Schadenersatzklagen gegen Daimler wegen Verwendung des sogenannten Thermofensters in Dieselmotoren rechtskräftig abgewiesen. Auch ein zweiter Senat des BGH machte deutlich, dass im Falle Daimler keine Betrugsabsichten erkennbar seien. Damit dürften die vier Klagen in letzter Instanz abgewiesen werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sieht keine Betrugsabsicht. Der VII. Zivilsenat des BGH hatte gestern Schadenersatzklagen gegen Daimler wegen Verwendung des sogenannten Thermofensters in Dieselmotoren rechtskräftig abgewiesen. Auch ein zweiter Senat des BGH machte deutlich, dass im Falle Daimler keine Betrugsabsichten erkennbar seien. Damit dürften die vier Klagen in letzter Instanz abgewiesen werden.

Wie „Zeit online“ berichtete, hatten die Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen mit Dieselmotor auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzung der Fahrzeuge geklagt, weil bei diesen die Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen gedrosselt wird, sodass der Schadstoffausstoß höher als zulässig ist. Der Vorinstanz, dem Koblenzer Oberlandesgericht, waren die Vorwürfe nicht konkret genug gewesen. (aum)

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