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Der AvD begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart

Der Automobilclub von Deutschland hat die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart begrüßt, die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Daimler AG abzuweisen. Die DUH wollte per Gerichtsbeschluss dem Autohersteller verbieten, ab 2030 noch weiter Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu produzieren.

Die Richter sahen für ein derartiges Verbot keine rechtliche Grundlage, die einen Eingriff in unternehmerische Entscheidungen zuließen. Dies könne allein die Politik per Gesetz. Die Deutsche Umwelthilfe, die auch dem Automobilclub immer wieder als „Abmahnverein“ auffällt, will in Revision gehen.

„DUH und Greenpeace versuchen derzeit mit Klagen gegen mehrere deutsche Autohersteller die deutschen Gerichte vor den Karren ihres ideologisch motivierten Kreuzzugs gegen das Auto zu spannen“, so AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden. Beiden Vereinen fehle nicht nur „jede demokratische Legitimierung“, sondern er habe auch erhebliche Zweifel, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung tatsächlich wünsche, von ihnen vertreten zu werden. (aum)

Weiterführende Links: AvD-Presseseite

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