„Ohne Kraftstoffe und Strom aus erneuerbaren Quellen können wir klimaneutrale Mobilität nicht realisieren“, betont die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller. „Gerade auch die Benziner und Diesel, die jetzt auf der Straße sind, brauchen E-Fuels, um einen Beitrag zu den Klimazielen leisten zu können. Nicht der Zylindermotor ist das Klimaproblem, es ist der Kraftstoff aus fossilen Quellen.“ Deswegen begrüßt der VDA den Lösungsvorschlag der Bundesregierung zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor.
Der VDA hat gemeinsam mit dem BDI berechnet, dass bei einer angenommenen Zahl von 10 Millionen Elektrofahrzeugen im Jahr 2030 der Anteil der erneuerbaren Kraftstoffe auf 23 Prozent steigen muss, um die Klimaziele zu erreichen. Dieser Wert erhöht sich mit der angekündigten Steigerung der Klimaziele weiter. Umso enttäuschender war der erste Entwurf aus dem Bundesumweltministerium, der keinen Anstieg erneuerbarer Kraftstoffe bis 2026 vorsah. Der VDA hatte gefordert, dass nicht nur Strom mehrfach als erneuerbare Energiequelle angerechnet wird, sondern auch die Kraftstoffe aus erneuerbaren Quellen. Jetzt können Benziner und Diesel einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Mit dem nun gefundenen Kompromiss einer THG-Quote von 22 Prozent inklusive diverser Mehrfachanrechnung bleibt die Bundesregierung zwar unter der VDA-Forderung und dem, was technisch bis 2030 möglich wäre. „Diese Entscheidung ist aber ein wichtiger erster Schritt, um Investitionen unter anderem in grünen Wasserstoff und E-Fuels auszulösen. Damit haben das Bundesverkehrs- und das Bundeswirtschaftsministerium einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz ermöglicht“, sagt Hildegard Müller.
Hildegard Müller weiter: „Wir würden es befürworten, wenn die Quote für erneuerbare Kraftstoffe vom Bundestag und den Bundesländern weiter angehoben wird. Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass grüner Wasserstoff und E-Fuels in allen Sektoren anrechenbar sein wird und dass die Nutzung von Palmöl zukünftig ausgeschlossen ist.“
Aus Sicht der Automobilwirtschaft fehlt leider weiterhin eine Mindestquote von mindestens fünf Prozent für Wasserstoff und E-Fuels und ein Lösungsvorschlag zur Umsetzung der 37. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Verordnung definiert notwendige Prozesse zum Strombezug und Beimischung von Wasserstoff und E-Fuels in Raffinerien. „Ohne klare Regelungen wird es keine Investitionsentscheidungen bei industriellen Wasserstoffprojekten geben, und die vorteilhafte Wettbewerbsposition Deutschlands bei Wasserstoff- und E-Fuels-Technologien wird gefährdet. Damit wird die deutsche Wasserstoffwirtschaft im Vergleich zu anderen Ländern, zum Beispiel China, ausgebremst. Wir fordern eine pragmatische Übergangsregelung für die 37. BImSchV, bis dringend benötigte europäische Rechtsakte ausgearbeitet sind“, so Hildegard Müller. (ampnet/Sm)
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