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Frankreich: Motorradfahrer müssen reflektieren

Ab dem 1. Januar 2013 müssen Motorradfahrer in Frankreich reflektierende Warnkleidung tragen. Wie der ADAC berichtet, sieht die neue Verordnung vor, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mit mindestens 150 Kubikzentimetern auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet.

Die Bekleidung muss nicht von vornherein reflektieren. Auch eine zusätzliche Armbinde in der ausreichenden Größe ist beispielsweise zulässig. Das Material muss außerdem nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von den französischen Behörden nicht vorgeschrieben. Allerdings muss das reflektierende Material für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar am Oberkörper getragen werden. (ampnet/nic)

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