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Ratgeber: Mit Erstklässlern den Schulweg üben

In Nordrhein-Westfalen beginnt ab nächster Woche wieder der Schulunterricht. Die anderen Bundesländer folgen bis Mitte September, mit Baden-Württemberg und Bayern zum Schluss. Für Erstklässler beginnt dann ein neuer Lebensabschnitt. Eltern sollten mit ihnen auf jeden Fall einen möglichst sicheren Schulweg üben. Und alle anderen Verkehrsteilnehmer sollten besonders achtsam und rücksichtsvoll sein.

Kinder haben eine andere Wahrnehmung ihrer Umgebung als Erwachsene, wie der Automobilclub von Deutschland noch einmal betont. Sie lassen sich schneller ablenken und sind kaum in der Lage Gefahren, auch wegen der geringen Körpergröße, vorausschauend zu begegnen. Dazu kommt, dass Erfahrungen im Straßenverkehr nicht vorhanden sind. Zwar sind die Unfallzahlen von Kindern im Straßenverkehr relativ niedrig, die Verletzungen dafür aber häufig umso schwerwiegender.

Der AvD empfiehlt Eltern wie auch anderen Bezugspersonen, in den ersten Monaten die Kinder auf dem Schulweg zu begleiten und rät grundsätzlich, den Weg zur Grundschule (auch später ohne Begleitung) möglichst zu Fuß zurückzulegen. Schon vor dem ersten Schultag sollte die Strecke mit den Kindern abgegangen werden, um sie auf Gefahrenstellen an bestimmten Stellen hinzuweisen und mit ihnen darüber zu sprechen. Das Überqueren von Straßen und Kreuzungen sollte dabei ein Schwerpunkt sein. Nach einer Eingewöhnungszeit können Eltern überlegen, ob gemeinsame Schülergruppen gebildet werden können.

Wichtig für Eltern ist, sich ausreichend Zeit zu nehmen. Hektik verhindert den Lernerfolg. Eingeübt werden sollte nicht immer der direkteste Weg, sondern der sicherste. Stark befahrene Hauptstraßen lassen sich vielleicht auch durch Nebenstraßen umgehen. Und es ist immer daran zu denken, dass sechs- oder siebenjährige Erstklässler meist nicht über parkende Autos oder andere Hindernisse hinwegsehen und auch nicht gesehen werden können.

Wer sein Kind allein mit dem Fahrrad zur Schule schicken möchte, sollte bedenken, dass erst im Alter von rund neun Jahren die motorischen Fähigkeiten für das Radfahren voll ausgeprägt sind. Das bedeutet, nicht vor dem vierten oder fünften Schuljahr. Daher rät der AvD dringend vorher zu einer Radfahrausbildung mit bestandenem Fahrradführerschein.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad den Gehweg nutzen. Eltern dürfen dann auf dem Gehweg mitradeln. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr darf ein Kind noch auf dem Gehweg fahren, begleitende Erwachsene müssen dann aber die Straße besitzen, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist. Auf jeden Fall sollte das Kind einen Fahrradhelm tragen – und die Erwachsenen ebenfalls als Vorbild mit gutem Beispiel vorangehen. Zusätzlich ist auf helle Kleidung zu achten, und das Fahrrad sollte mit zusätzlichen Reflektoren ausgestattet sein, denn schließlich folgt auf den Schulbeginn schon bald der Herbst. (aum)

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Eltern sollten mit Erstklässlern den Schulweg üben.

Eltern sollten mit Erstklässlern den Schulweg üben.

Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

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