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Ratgeber: Der sichere Weg zur Schule

Mit dem Ferienende beginnt vor allem für Erstklässler ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Der Schulweg stellt die Fünf- bis Sechsjährigen allerdings stellenweise vor große Herausforderungen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) mahnt daher vor allem erwachsene Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit und besonderer Rücksicht, denn Grundschüler haben in der Regel wenig Erfahrung mit den Gefahren des Straßenverkehrs.

Gerade während der ersten Wochen sollten die ABC-Schützen auf ihrem Weg in die Schule von Eltern oder anderen Bezugspersonen begleitet werden, denn ihre Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit ist zumeist noch nicht voll ausgebildet. Die Kinder lassen sich leicht ablenken. Es fehlt ihnen außerdem an Bewusstsein für Gefahrensituationen und deren Bewältigung. Idealerweise starten Eltern und Kinder bereits vor dem eigentlichen Schulbeginn damit, den Weg gemeinsam abzugehen. Neben dem Erkennen von Gefahrenstellen gehört auf jeden Fall auch das Überqueren von Straßen und Kreuzungen ins „Trainingsprogramm“. Außerdem sollte die erwachsene Begleitung mit spontanen Reaktionen und unvorhersehbarem Verhalten rechnen.

Sofern sich die Schule in der Nähe befindet, empfiehlt der AvD den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. Das stärkt nicht nur den Orientierungssinn und die Eigenständigkeit der Kinder, sie eignen sich auch wichtige Kompetenzen für eine sichere Verkehrsteilnahme an und können ihrem Bewegungsdrang gerecht werden, bevor der Unterricht in den Klassen beginnt.

Wichtig ist unbedingt ausreichend Zeit einzuplanen. Hektik verleitet zu Fehlern. Auch sollte nicht vergessen werden, dass Heranwachsende im Grundschulalter meist nicht über parkende Autos oder sonstige Hindernisse hinweg blicken können. Daher ist der der direkte Weg nicht immer der sicherste. Viel befahrene Hauptstraßen sollten möglichst vermieden werden, auch wenn die Strecke dann etwas länger wird. Das Bilden gemeinsamer Gruppen für den Schulweg kann für die Kinder ebenfalls hilfreich sein.

Da Kinder erst ab einem Alter von neun Jahren ihre vollen motorischen Fähigkeiten erlangen, empfiehlt der AvD das Fahrrad für den Schulweg erst ab der vierten oder fünften Klasse. Grundvoraussetzung sollte eine bestandene Radfahrprüfung sein, wie sie von vielen Schulen angeboten wird. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Kinder bis zu ihrem achten Geburtstag) verpflichtet, mit dem Rad auf dem Gehweg zu fahren. Ein Erwachsener darf dabei als Begleitung ebenfalls mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Bis zum zehnten Lebensjahr kann das Kind weiterhin auf dem Bürgersteig fahren, während der erwachsene Begleiter auf der Straße fahren muss, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist. Der AvD empfiehlt grundsätzlich Radfahrern jeglichen Alters einen Helm. (aum)

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Eltern sollten mit ihren Kindern den Schulweg planen und üben: Der kürzeste ist nicht immer der sicherste.

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Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

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