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40 Jahre Kfz-Schiedsstellen: Vertragen statt klagen

Vor 40 Jahren hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Hamburg (12.5.1970) und München (1.6.1970) seine ersten beiden Kfz-Schiedsstellen eingerichtet. Mittlerweile sind es 130 Stellen, mit denen unter dem Motto „Vertragen statt klagen“ ein Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Autofahrern und Kfz-Betrieben geleistet wird, wenn es um Autoreparaturen oder den Gebrauchtwagenkauf geht. Alle Meisterbetriebe der Kfz-Innungen in Deutschland erkennen den Schiedsspruch als verbindlich an. Dem Autofahrer steht es trotzdem frei, bei Unzufriedenheit mit dem Schlichterspruch ein ordentliches Gericht anzurufen.

Bei jährlich etwa 12 000 Schiedsverfahren werden fast 90 Prozent der Fälle vorher einer Gerichtsverhandlung gütlich und für den Kunden kostenfrei erledigt. Angesichts von jährlich etwa 70 Millionen Serviceaufträgen, die in den bundesweit 38 300 Kfz-Meisterbetrieben durchgeführt werden, spricht der ZDK von einer verschwindend geringen Zahl von Streitfällen.

Die Schlichtungskommission ist mit Fachleuten besetzt. Geleitet wird sie von einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden. Außerdem gehören je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand (DAT) dazu. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV, das Gremium. Dadurch finden sowohl die Handwerks- als auch Verbraucherinteressen gleichermaßen Berücksichtigung. Als Anwalt der Verbraucher war der ADAC maßgeblich an der Einrichtung der Schiedsstellen beteiligt und wirkt seit 40 Jahren aktiv an deren Arbeit mit.

Trotz der Erfolgsgeschichte wissen viele Autofahrerinnen und Autofahrer noch zu wenig über die Kfz-Schiedsstellen. Laut DAT-Report und gemäß ADAC-Umfragen ist 48 Prozent der Befragten die Kfz-Schiedsstelle völlig unbekannt. Bei den 30- bis 49-jährigen Autofahrern kennen sie nur 42 Prozent, und bei den unter 30-Jährigen weiß nicht in Mal jeder Fünfte (17 Prozent) etwas über den Weg der außergerichtlichen Schlichtung.

Die Schiedsstellen werden aber nur dann tätig, wenn Reparatur und Service beziehungsweise Gebrauchtwagenverkauf bei einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung durchgeführt werden. Sie sind am blau-weißen Meisterschild zu erkennen und das als Qualitätszeichen gilt. (ampnet/jri)

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