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Ratgeber: Nur mit Helm mit dem Kinderroller fahren

Kinder sollten erst nach der Fahrradprüfung in der dritten oder vierten Klasse mit dem Rad zur Schule fahren. Bis dahin sind viele mit dem Roller unterwegs. Doch die Eltern sollten die Gefahren beim Rollerfahren nicht unterschätzen. Gerade wenn Kinder in Gruppen unterwegs sind oder um die Wette rollern, achten sie nicht mehr ausreichend auf das Verkehrsgeschehen.

Wer mit dem Roller unterwegs ist, darf nicht auf der Straße fahren, sondern muss sich den Gehweg mit Fußgängern teilen. Kinder müssen deshalb lernen, Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu nehmen.

Im Alter von bis zu acht Jahren können Kinder Geschwindigkeiten und Entfernungen oft nicht richtig einschätzen, ihre Reaktionszeit ist länger. Dadurch sind Schulanfänger besonders gefährdet. Eltern sollten den Nachwuchs deshalb immer wieder auf dem Schulweg begleiten und auf gefährliche Stellen wie Straßenkreuzungen oder Gullydeckel und andere Stolperfallen hinweisen.

Wegen ihrer Größe werden Kinder leichter übersehen, vor allem im Herbst und Winter. Bei schlechten Sichtverhältnissen können Autofahrer sie unter Umständen erst aus 25 Metern sehen. Mit Reflektoren an Kleidung und Schulranzen sind Kinder schon aus 130 bis 140 Metern zu erkennen. Kommt es doch zu Zusammenstößen im Straßenverkehr, kann ein Fahrradhelm schwere Kopfverletzungen vermindern. Deshalb sollten Kinder nie ohne Kopfschutz mit dem Roller unterwegs sein. Der Helm sollte hell sein und über Reflektoren verfügen. (ampnet/nic)

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Kinder auf Roller mit Helm.

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Foto: ADAC

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