Es wurden 35 Artikel zum Stichwort „Führerschein“ gefunden:
ampnet – 21. Juni 2019. Das Bundesverkehrsministeriums plant, die Anforderung an die Führerscheinausbilung der Klasse A1 (Leichtkrafträder) zu senken. Autofahrern mit einem Pkw-Führerschein und einem Alter über 25 Jahre soll der Zugang zu Leichtlrafträdern erleichtert werden. Die kleinen Motorräder mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und bis zu 15 PS können über 100 km/h schnell fahren. Neue Voraussetzungen sollen eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden sein, die nicht im realen Straßenverkehr stattfinden müssen. Dazu kommt ein Mindestalter von 25 Jahren. Eine Prüfung wäre nicht mehr erforderlich.
ampnet – 26. Februar 2016. Beim Verlust des Führerscheins gilt es schnell zu handeln. Ein Ersatz ist umgehend zu beschaffen, denn das Dokument muss während der Fahrt immer mitgeführt werden, erklärt der ADAC. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Wurde der Führerschein gestohlen, muss dies bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stellt eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Damit kann der neue Ausweis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Gebühr dafür beträgt etwa 35 Euro.
ampnet – 2. Februar 2016. Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erworben haben, sollten bei der Anmietung eines Wohnmobiles im In- oder Ausland prüfen, ob ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug ausreicht. Camping-Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM), die zur Anmietung angeboten werden, dürfen dann unter Umständen mit der erteilten deutschen Führerscheinklasse nicht gefahren werden. Darauf weist der ADAC hin.
ampnet – 5. Februar 2015. Auch in diesem Jahr gibt Honda Führerscheinneulingen einen Rabatt beim Motorradkauf. 2000 Ein- und Aufsteigern bekommen beim Erwerb einer neuen Honda mit mehr als 50 Kubikzentimetren Hubraum bis zu zehn Prozent Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung (maximal 1000 Euro). Das Angebot gilt auch bei Führerschein-Änderungen, die eine praktische Prüfung beinhalten (z.B.: A1 auf A2 und A2 auf A). Führerscheinprüfung und -änderung können bis zum 1. Januar 2014 zurückliegen. (ampnet/jri)
ampnet – 28. Februar 2014. Beantragt eine an Diabetes erkrankte Person die Fahrerlaubnis für Omnibusse, kann ein Gutachten notwendig sein, das einen gewissen Blutzucker-Bindungswert belegt. Ansonsten kann der Führerscheinantrag abgelehnt werde. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az. 7 K 3863/12).
ampnet – 22. November 2013. Als das Kraftfahrtbundesamt (KBA) kürzlich bekannt gab, dass die Zahl der Führerscheinprüfungen bundesweit um 2,2 Prozent gegenüber 2011 gesunken sei, waren Berufs-Pessimisten mit Deutungen schnell bei der Hand. Autofahren interessiere die jungen Leute nicht mehr, das eigene Auto noch viel weniger, ein schickes Smartphone habe die Funktion des begehrtesten Statussymbols übernommen.
ampnet – 22. Oktober 2013. Im Jahr 2012 haben 3 089 605 Prüfungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis stattgefunden. Im Vergleich zu 2011 hat sich Anzahl der Prüfungen um -2,2 Prozent verringert. Darunter wurden 1 562 980 theoretische Prüfungen (-1,8%) und 1 526 625 praktische Prüfungen (-2,6%) absolviert.
ampnet – 9. September 2013. Wer krankhaften Wahnvorstellungen unterliegt, die sich in einem massiven Stalking-Verhalten äußern, dem fehlen auch die Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges. Ihm kann aufgrund der potentiellen Gefährdung durch das Autofahren auch ohne besondere Vorkommnisse im Straßenverkehr sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster bekräftigt (Az. 10 K 3093/12).
ampnet – 21. Juni 2013. Verzichtet man wegen seines hohen Punktestands in Flensburg von sich aus auf seine Fahrerlaubnis, so ist das in der Regel nicht nur billiger als bei einem behördlichen Zwangsentzug. Nach Ablauf der entsprechenden Karenzzeit kann man die Wiedererteilung beantragen - und ist dann mit dem neuen Führerschein auf einen Schlag auch alle alten Strafpunkte los. Das Register wird mit dem Moment der Beantragung des Verzichts nämlich auf Null gesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt (Az.6 L 297/13).
ampnet – 17. April 2013. Frischgebackene Führerscheinbesitzer bekommen weiterhin Rabatt bei Kia Motors Deutschland. Der Hersteller hat seine seit Januar laufende Aktion mit vergünstigten Angeboten für alle Autokäufer, die ihre Fahrprüfung (Klasse B) innerhalb der letzten zwei Jahre bestanden haben, unbefristet verlängert. Die Neulinge am Steuer – und auch deren Familienangehörigen (Großeltern, Eltern, Geschwister und Kinder) – erhalten auf den Kleinwagen Kia Picanto oder das B-Segment-Modell Kia Rio bei teilnehmenden Kia-Händlern einen Preisnachlass von 1800 Euro, beim Kauf des Kompaktwagens Kia Cee’d (Schrägheckversion) können sie 2100 Euro sparen.
ampnet – 8. Februar 2013. Wer seinen alten Führerschein vorschnell gegen ein neues Dokument im EU-Scheckkartenformat umgetauscht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verwaltungsvorgang rückgängig machen. Darauf hat jetzt der Auto Club Europa (ACE) hingewiesen. Während der neue Führerschein bereits nach 15 Jahren erneut umgetauscht werden muss, behält das alte Fahrzeugpapier grundsätzlich noch bis 2033 seine Gültigkeit. Auf diesen Unterschied sind ältere Fahrerlaubnisinhaber offenbar erst jetzt aufmerksam geworden, weshalb sie den Umtausch am liebsten ungeschehen machen wollen, berichtete der ACE.
ampnet – 9. Januar 2013. Am 19. Januar 2013 treten neue Bestimmungen im deutschen Fahrerlaubnisrecht in Kraft. Damit wird die jüngste EU-Richtlinie umgesetzt, wonach alle Führerscheine, die in Zukunft neu ausgestellt werden, befristet gültig sind. In den Lkw- und Bus-Klassen C und D gelten die Dokumente fünf Jahre, in allen anderen Klassen 15 Jahre. Das „Verfallsdatum“ gilt allerdings – mit Ausnahme von Bus- und Lkw-Führerscheinen – nur für das Dokument, nicht für die Fahrerlaubnis selbst. „Wenn der Führerschein abgelaufen ist, braucht man also keine neue Prüfung abzulegen, sondern muss sich nur einen neuen ausstellen lassen“, informiert die Dekra.
ampnet – 3. Januar 2013. Vom 19. Januar 2013 gelten in der EU – und damit auch in Deutschland – neue Regeln für Führerscheine. Zu den Neuheiten zählen der einheitliche EU-Führerschein sowie die Einführung einiger neuer Führerscheinklassen. Mit der Umsetzung dieser 3. Führerscheinrichtlinie soll das Nebeneinander unterschiedlicher Führerscheinmodelle in der EU beendet werden. Ziel der Regelung ist zudem die Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union.
ampnet – 4. Dezember 2012. Zum 19. Januar 2013 tritt die so genannte dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Das bedeutet: Alle Führerscheine, die die Behörden ab diesem Datum erteilen oder verlängern sind unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis automatisch auf 15 Jahre befristet. Auch beim Ersatz einer verlorengegangenen Fahrerlaubnis wird dann nur noch der neue, zeitlich limitierte EU-Kartenführerschein ausgegeben. Gleichzeitig hat die EU die bisherigen Führerscheinklassen teilweise neu geordnet.
ampnet – 20. November 2012. Einen Nachfrageschub erwartet die Motorradindustrie von der neuen Führerscheinverordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft tritt. Sie führt nach Einschätzung des Industrieverbandes Motorrad (IVM) zu steigender Zweirad-Mobilität, eine attraktivere Modellauswahl und mehr Fahrspaß. Etliche Hersteller haben bereits entsprechend ausgerichtete Modelle im Programm und haben für nächstes Jahr viele Neuheiten für die erweiterte Einstiegsklasse angekündigt.
ampnet – 17. Oktober 2012. Heute sind wichtige Änderungen bei den Führerschein-Regelungen in der Sportbootschifffahrt in Kraft getreten. Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erlassene Verordnung setzt einen Beschluss des Deutschen Bundestages von Anfang des Jahres um. Kern der Neuregelung ist die Anhebung der Führerscheinfreigrenze von bislang 3,68 kW / 5 PS auf 11,03 kW / 15 PS bei nichtgewerblicher Nutzung.
ampnet – 2. Oktober 2012. Der Führerschein ist entzogen und Sperrfrist für die Wiedererteilung verhängt. Das ist sehr ärgerlich, aber häufig ist hiermit das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Häufig ist eine Sperrfristverkürzung möglich, wenn geeignete Schulungsmaßnahmen nachgewiesen werden“, weiß Axel Uhle, Verkehrspsychologe und Mitglied der TÜV Süd Pluspunkt-Geschäftsführung.
ampnet – 20. September 2012. Für Campingurlauber mit einem Führerschein der Klasse B waren jahrelang große Caravan-Gespanne tabu, da es die Beschränkung von PKW-Anhänger-Kombinationen auf 3,5 t Gesamtgewicht gibt. Ab Januar 2013 kommt der neue B-96-Führerschein. Mit dieser Erweiterung dürfen Inhaber eines B-Führerscheins PKW-Anhänger-Kombinationen bis 4,25 t steuern. Voraussetzung ist eine eintägige Schulung. InterCaravaning, Europas größte Caravaning-Fachhandelskette, informiert über die Details zur neuen Führerscheinregelung und rät zum Aufbau nötiger Fahrpraxis.
ampnet – 11. November 2011. Allein das hohe Alter eines Fahrerlaubnisinhabers und das damit verbundene Absinken sowohl der geistigen als auch der körperlichen Leistungsfähigkeit bietet für sich genommen keinen Anlass, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. Hinzukommen muss vielmehr, dass der altersbedingte Abbau im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat, die Zweifel an der uneingeschränkten Kraftfahreignung aufkommen lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis (Az: 10 L 790/11).
ampnet – 11. November 2011. Ist in einem an sich gültigen Führerschein ein falscher Name eingetragen, wird die damit verbundene Fahrerlaubnis nicht hinfällig. Das Dokument muss auf Wunsch des Inhabers auf seinen richtigen Namen umgeschrieben werden. Darauf hat jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestanden (Az. 8 K 1402/11).
ampnet – 26. Oktober 2011. Wer eine Fahrerlaubnis ausgestellt bekommen will, muss dazu seine Geburtsdaten amtlich nachweisen. Legt zumindest ein Ausländer statt des Originals lediglich eine Kopie des geforderten Nachweises seiner Geburt vor, genügt dies nicht den gesetzlichen Anforderungen. Darauf hat jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hingewiesen (Az. 3 K 613/11.NW).
ampnet – 15. September 2010. Jeder vierte Führerscheinanwärter fällt bei der Fahrerlaubnisprüfung durch. Bundesweit beträgt die Misserfolgsquote 27,7 Prozent, in Ostdeutschland sind es sogar bis zu 44 Prozent. Dies geht aus einer Studie hervor, die der Auto Club Europa (ACE) nach Auswertung von Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes gestern in Stuttgart veröffentlicht hat. Die Werte der Theorie-Tests sind nach demnach im bundesweiten Durchschnitt mit 29,94 Prozent Durchfallquote schlechter als die der praktischen Fahrprüfung (25,37 Prozent).
ampnet – 9. Dezember 2009. Wird ein im Inland ungültiger Führerschein in einem Drittstaat umgeschrieben, entsteht dadurch noch keine neue Fahrberechtigung, wenn dabei nicht auch die Fahreignung geprüft wird. Auf einen entsprechenden Beschluss des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weist der ADAC hin.