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Urteil: Freiwilliger Verzicht auf Fahrerlaubnis kann Vorteile bringen

Verzichtet man wegen seines hohen Punktestands in Flensburg von sich aus auf seine Fahrerlaubnis, so ist das in der Regel nicht nur billiger als bei einem behördlichen Zwangsentzug. Nach Ablauf der entsprechenden Karenzzeit kann man die Wiedererteilung beantragen - und ist dann mit dem neuen Führerschein auf einen Schlag auch alle alten Strafpunkte los. Das Register wird mit dem Moment der Beantragung des Verzichts nämlich auf Null gesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf klargestellt (Az.6 L 297/13).

Wie die Deutsche Anwaltshotline warnt, kann einem notorischen Verkehrssünder dann jedoch auch schon bei niedrigerem Punktstand wieder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Nämlich wenn er binnen kurzer Zeit und in rascher Folge neuerlich Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begeht. Allerdings müssen die Beamten, wenn sie außerhalb des Punktesystems zu einer Entziehung schreiten wollen, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig prüfen. Eine fünfmalige erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeit innerhalb von vier Jahren kann nach mehrfacher Rechtsprechung dabei einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen - selbst wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eingetreten ist und noch keine 18 Punkte in Flensburg aufgelaufen sind.

Im konkreten Fall allerdings, wo es sich um drei Tempoüberschreitungen binnen eines halben Jahres handelte, drückte das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht ein Auge zu. Diese Verstöße seien noch nicht so gehäuft und massiv, dass die fehlende Fahreignung bereits feststehen würde. Zumindest der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis stelle sich nach der im Eilrechtsschutzverfahren allein gebotenen summarischen Überprüfung als offensichtlich rechtswidrig dar. (ampnet/nic)

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