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Urteil: Alter allein kein Grund zur Prüfung der Fahreignung

Allein das hohe Alter eines Fahrerlaubnisinhabers und das damit verbundene Absinken sowohl der geistigen als auch der körperlichen Leistungsfähigkeit bietet für sich genommen keinen Anlass, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. Hinzukommen muss vielmehr, dass der altersbedingte Abbau im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat, die Zweifel an der uneingeschränkten Kraftfahreignung aufkommen lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis (Az: 10 L 790/11).

Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) berichtet, hatte im konkreten Fall die Fahrerlaubnisbehörde einem 81-Jährigen den Führerschein entzogen, nachdem er sich nach einem selbst verschuldeten Parkunfall geweigert hatte, sich einer angeordneten Gesundheitsprüfung beim Amtsarzt zu unterziehen. Die Polizei hatte in ihrem Bericht festgehalten, dass der Fahrer insgesamt einen verwirrten Eindruck gemacht und sein Fehlverhalten nicht eingesehen habe. Er sei nicht in der Lage gewesen, den Unfallhergang zusammenhängend zu schildern. Außerdem habe er nicht erkannt, dass er sich nach dem Unfall bei der Polizei hätte melden müssen. Der Fahrer habe zudem „unter Druck" gestanden, weshalb es zu einem Zahlendreher kam, als er mit einem Zettel an der Windschutzscheibe dem geschädigten Fahrzeughalter seine Telefonnummer mitteilen wollte.

Diese polizeilichen Feststellungen reichten dem Verwaltungsgericht nicht zu der Annahme, dass der Autofahrer ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs sei. Auf entsprechende konkrete Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass dem Antragsteller die körperliche oder geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlen könnte, gebe es keine Hinweise. Der Aufforderung der Behörde, ein Gutachten beizubringen, müssten Tatsachen zugrunde liegen, die einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen. Solche Tatsachen seien im Polizeibericht jedoch nicht nachvollziehbar. Meinten die Richter

Der ARCD findet in der seniorenfreundlichen Entscheidung Argumente gegen die immer wieder erhobene Forderung, eine generelle Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer gesetzlich vorzuschreiben. „Die Bürger sollen eigenverantwortlich und nach dem Rat ihres vertrauten Arztes entscheiden können, ob sie fahrtüchtig sind", sagt dazu Christian Wolf, stellvertretender ARCD-Generalsekretär. Es wäre diskriminierend, alle älteren Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen. Eine genaue Einzelfallprüfung sei vorzuziehen. Auch die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages lehnen eine generelle Seh- und Gesundheitsprüfung ab.

Die EU-Führerschein-Richtlinie vom Dezember 2006, die 2013 in Kraft tritt, schreibt keine verpflichtenden Tests für ältere Autofahrer vor. Allerdings gibt sie den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu gestalten, um die Fahrtüchtigkeit von älteren Menschen zu überprüfen. Dazu gehören auch besondere Anreize für die betroffene Gruppe. Die Bundesregierung will derzeit auf eine besondere Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer verzichten, dies auch vor dem Hintergrund, dass ältere Autofahrer nicht häufiger Unfälle verursachen als andere Fahrzeugführer. (ampnet/jri)

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