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Urteil: Falsche Begleitperson kann den Führerschein kosten

Einem Minderjährigen, der einen Führerschein für begleitetes Fahren ab 17 Jahren hat, kann dieser auch abgenommen werden, wenn er für seinen Verstoß keinen Punkt in Flensburg kassiert. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Az. 10 S 1404/16).

Wie die Deutschen Anwaltshotline schildert, ging es in diesem Fall um einen 17-Jährigen, der mit seiner Schwester auf einer wenig befahrenen Straßen unterwegs gewesen war. Er hatte die Prüfung für begleitetes Fahren ab 17 abgelegt und seine Eltern als mögliche Begleitpersonen angegeben – nicht aber die Schwester, Daher wurde ihm die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Bußgeld von 50 Euro verhängt. Der junge Fahrer legte Widerspruch ein. Zum einen habe er gewusst, dass es sich um eine öffentliche Straße gehandelt hatte, zum anderen sei seiner Ansicht nach ein Führerscheinentzug nur mit Punkten in Flensburg möglich. Die Behörde sah das anders, und der Fall ging vor Gericht.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab der Verkehrsbehörde recht. Es bedürfe keines Punktes in Flensburg und nicht einmal einer Ordnungswirdrigkeit, um die Fahrerlaubnis in derartigen Fällen entziehen zu können. Der Jugendliche hätte schlicht nicht ohne eine der genannten Begleitpersonen fahren dürfen, so das Gericht. Wer als 17-Jähriger ohne eingetragene Begleitung fährt, muss demnach auch ohne Fahrfehler damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. (ampnet/jri)

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