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Ratgeber: Auch Grippemittel können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Die Erkältungswelle rollt: Pillen, Tropfen und Hustensäfte stehen derzeit wieder hoch im Kurs. Autofahrer sollten jedoch vorsichtig sein und ihr Auto im Zweifel lieber stehen lassen, rät die Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ), denn kommt es unter Medikamenteneinfluss zu einem Unfall, dann können sogar Strafen drohen. Die Rechtssprechung stuft Fahruntüchtigkeit durch Arzneimittel als Unverantwortlichkeit und grobe Fahrlässigkeit ein.

Obwohl grippale Infekte und starke Kopfschmerzen eigentlich allein schon das Lenken eines Fahrzeugs grundsätzlich ausschließen sollten, kommen je nach Medizin für den Autofahrer noch zusätzliche Nebenwirkungen dazu. Gerade die Mittel gegen Erkältungskrankheiten beeinträchtigen ganz besonders das Reaktionsvermögen, warnt die GTÜ. Dies sei nur wenigen Autofahrern überhaupt bewusst. Dieses fehlende Problembewusstsein wird oft noch verstärkt, wenn die Medizin vom Arzt verordnet wurde. Dabei finden sich nicht selten im Beipackzettel Hinweise auf Nebenwirkungen zu stoßen wie beispielsweise vermindertes Reaktionsvermögen, Benommenheit, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit, Pupillenverengung (erschwertes Dunkelsehen) oder Pupillenerweiterung (erhöhte Blendeempfindlichkeit), schlechtere Augenkoordination (Tunnelblick) und dergleichen.

Mit Medikamenten am Steuer ist daher äußerste Vorsicht geboten. Beispielsweise findet der Wirkstoff Dextrometorphan mehrerer Hustenblocker auch in der Drogenszene Verwendung. Weitere Opiatpharmaka in Hustenmitteln sind Codein und Dehydrocodein. Bei Nachweis von Medikamenten als Unfallursache erlischt der Kaskoschutz der Kfz-Versicherung. Es drohen Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafe. Nur ein schwacher Trost kann es da sein, dass Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen auch bei grober Fahrlässigkeit durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt bleiben.

Ob Schnupfen-, Husten- oder Schmerzmittel – vor allem bei Kombinationen dieser Präparate – sollte der Wagen stehen bleiben. Ist der Verzicht auf das Auto wirklich absolut unmöglich, dann sollten zumindest einige Dinge beachtet werden: Der Betroffene sollte sich beim Arzt oder Apotheker sich über die Verkehrstauglichkeit der Medikamente informieren. Anschließend ist auch selbst der Beipackzettel genau zu lesen, um weitere mögliche Nebenwirkungen zu entdecken. Die Dosierung und den Einnahmerhythmus sollten wie vom Arzt verordnet eingehalten werden. Nach der Medikamenteneinnahme ist auf Warnzeichen zu achten, beispielsweise wenn Buchstaben beim Lesen verschwimmen. Die GTÜ rät zudem dringend, auf Alkohol komplett zu verzichten, und zwar selbst noch 24 Stunden nach dem Medikamentenkonsum. (ampnet/jri)

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Vorsicht bei Medikamenten am Steuer.

Vorsicht bei Medikamenten am Steuer.

Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

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