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Ratgeber: Mit dem E-Scooter unterwegs

E-Scooter haben sich fest etabliert, sei es als Mietfahrzeug in der Stadt oder als private Mobilität für kurze Wege. Allerdings steigt mit dem zunehmenden Bestand auch die Zahl der Unfälle. 2022 waren es beispielsweise über 8000 mit Verletzten. Elf Menschen kamen dabei ums Leben. Die Gesellschaft für Technische Überwachung rät daher, einen Helm zu tragen, der im Falle eines Sturzes die Gefahr von Kopfverletzungen reduziert. In Ländern wie beispielsweise Portugal oder Kroatien ist er Helm sogar vorgeschrieben.

Vor der ersten Alltagsfahrt sollte man sich mit dem elektrifizierten Zweirad vertraut machen. Am besten werden Auf- und Absteigen, Beschleunigen, Bremsen und Lenken an einem sicheren Ort geübt. Bei E-Kickscootern ohne Blinker ist es zum Beispiel gar nicht so einfach, den Arm zum Fahrtrichtungswechsel auszustrecken, ohne dass der Lenker wackelt.

E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. Fehlt sie, droht ein Ordnungswidrigkeits- oder sogar Strafverfahren. Gleiches gilt für den Fall, dass die Technik manipuliert und der Roller schneller als die maximal erlaubten 20 km/h fährt. In Deutschland muss der Fahrer zudem mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Die Mitnahme einer weiteren Person, wie man es oft sieht, ist verboten. Auch dürfen E-Scooter nicht nebeneinander fahren.

E-Scooter müssen den Radweg benutzen oder Radwegfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sind sie nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn. Tabu sind hingegen Fahren auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und oder in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Grundsätzlich ist natürlich auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.

Leihfahrzeuge sind in Städten zum Problem geworden, da sie nach der Benutzung oft achtlos irgendwo abgestellt werden und zum Beispiel auf Gehwegen Fußgänger behindern oder Radwege und Einfahrten blockieren. Paris hat schon vor einem halben Jahr aus dem Chaos Konsequenzen gezogen und den Verleih von E-Scootern schlicht und ergreifend verboten.

Wie bei allen anderen Fahrzeugen gilt auch für die zweirädrigen Elektrokleinstfahrzeuge: Hände weg vom Handy und keine Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln. Es gelten übrigens die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer – und damit auch ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und junge Fahrer, betont die GTÜ. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Zudem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Nicht zu vergessen: Nur ein fachgerecht gewarteter und gut gepflegter E-Scooter fährt sicher und zuverlässig. Daher sollten Bremsen, Reifen und Licht regelmäßig geprüft werden. (aum)

Weiterführende Links: GTÜ-Presseseite

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E-Scooter.

E-Scooter.

Foto: Autoren-Union Mobilität/Unsplash

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