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Mancher muss jedes Jahr zur Hauptuntersuchung

Alle zwei Jahre müssen das Auto oder Motorrad zur Hauptuntersuchung, neu zugelassene Pkw zum ersten Mal erst nach drei Jahren. Etwas anders sieht es bei Nutzfahrzeugen aus. Hier gelten ab der Erstzulassung feste Fristen, die sich nach der zulässigen Gesamtmasse (zGM) richten. Details regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in Anlage VIII: Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen oder solche mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h müssen alle zwei Jahre zur HU. Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen hingegen werden jährlich überprüft, das gilt auch für Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen und beispielsweise für Fahrzeuge zum Krankentransport.

Ein großer Unterschied zwischen Privat-Pkw und Nutzfahrzeugen bei den Prüffristen ist die zusätzliche Sicherheitsprüfung (SP). Sie ist bei Lkw über 7,5 Tonnen und bei Bussen vorgeschrieben. Der Grund dafür ist, dass solche Fahrzeuge durch ihre Größe, ihr Gewicht, den längeren Bremsweg und weitere Faktoren ein größeres Risikopotenzial im Straßenverkehr darstellen können als kleinere und leichtere Kraftfahrzeuge, erläutert die Gesellschaft für Technische Überwachung. Zwischen den HU-Terminen hat der Gesetzgeber daher die zusätzliche Prüfung von besonders sicherheitsrelevanten Systemen angeordnet. Dazu zählen unter anderem die Bremsanlage, das Fahrwerk mit Fahrgestell, die Lenkung sowie Reifen und Räder. Während die HU-Plakette wie bei Pkw auf dem hinteren Kennzeichen angebracht wird, platziert der Prüfer die SP-Prüfmarke nach bestandener Prüfung auf dem SP-Schild, welches sich links am Fahrzeugheck befindet.

Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung müssen auch Nutzfahrzeuganhänger durchlaufen. Die Fristen unterscheiden sich nach Bauart und zulässiger Gesamtmasse. So müssen Anhänger bis 750 Kilogramm zGM 36 Monate nach der Erstzulassung und dann jeweils alle 24 Monate zur HU, während die schweren Anhänger mit zGM über zehn Tonnen von Beginn an alle 12 Monate geprüft werden. Die SP ist für schwere Anhänger erstmals 30 Monate nach der Erstzulassung und dann jährlich fällig – jeweils ein halbes Jahr nach der HU.

Nfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 und bis einschließlich zwölf Tonnen müssen in den 36 Monaten nach der ersten Zulassung jedes Jahr zur Hauptuntersuchung. Danach kommt zusätzlich die Sicherheitsprüfung im Abstand von sechs Monaten zur vorherigen Hauptuntersuchung hinzu. Damit werden diese Fahrzeuge doppelt so oft von den Experten einer Prüforganisation in Augenschein genommen. Bei Nutzfahrzeugen über zwölf Tonnen beginnt der gleiche Rhythmus bereits ein Jahr früher.

Für Busse und andere Kraftfahrzeuge über acht Fahrgastplätze ist die Sicherheitsprüfung schon sechs Monate nach der ersten Hauptuntersuchung fällig. Nach der dritten fristgerecht vorgesehenen Hauptuntersuchung gilt dann ein Drei-Monats-Rhythmus. Busse werden zudem jährlich nach den Prüfpunkten des § 41 der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) untersucht. Auch diese Leistungen werden von Prüforganisationen wie der GTÜ angeboten. Ebenfalls einige zusätzliche spezifische Prüfvorschriften, etwa zur Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz, kommen zum Beispiel bei Müllwagen oder Mobilkränen hinzu. (aum)


Weiterführende Links: GTÜ-Presseseite

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Die Prüfingenieure der GTÜ kümmern sich auch um die Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung bei Lastwagen.

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Foto: Autoren-Union Mobilität/GTÜ

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