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Winterreifenpflicht ändert nichts für Versicherungskunden

Wer sein Fahrzeug im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will, sollte immer auf Winterreifen umrüsten. Das gilt unabhängig von einer gesetzlichen Winterreifen-Pflicht in Deutschland. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin.

Autofahrer müssen sich wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung keine Sorgen machen, denn diese übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls, dass die Schäden am eigenen Auto bezahlt werden. Allerdings gilt das nicht, wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. (ampnet/nic)

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