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Automatisiertes Fahren nach Stufe 3 rückt näher

Ein neuer Regelungsentwurf mit Anforderungen an die Sicherheit von Systemen zum automatisierten Fahren ist von der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) angenommen worden. Dadurch wird es ab nächstem Jahr erstmals möglich sein, dass entsprechend ausgestattete Fahrzeugtypen automatisierte Aufgaben nach Level 3 übernehmen. Auf Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen können zum Beispiel spezielle Systeme bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h selbstständig automatisiert die Längs- und Querführung übernehmen.

Ein solches ALKS (Automated Lane Keeping System) kann den Fahrer zeitweise vollständig von seiner Aufgabe entbinden (automatisertes Fahren nach Stufe 3). Das System muss dabei auch in kritischen Situationen zum Beispiel durch Notbremsen selbstständig agieren. Es muss seine Funktionsgrenzen rechtzeitig selbst erkennen, um eine sichere Rückübergabe an die Fahrer mit der entsprechenden deutlichen Aufforderung zu leisten. Dabei muss während der Rückübergabe das System noch mindestens zehn Sekunden lang in der Lage sein, die Fahraufgabe auszuführen. Übernehmen Fahrer wider Erwarten nicht, muss das System das Fahrzeug in einen risikominimalen Zustand überführen.

Die Abteilung Fahrzeugtechnik der BASt hat die Entwicklung dieses Regelungsentwurfs eng begleitet und das Bundesverkehrsministerium durch Anforderungsdefinitionen, Fahrversuche, Fahrsimulatoruntersuchungen und Entwicklung von Testszenarien sowie bei Fragen der Fahrmodusspeicherung unterstützt. Aktuell wird bereits daran gearbeitet, die Vorschrift dahingehend zu erweitern, dass zukünftig höhere Maximalgeschwindigkeiten und automatisierte Spurwechsel ermöglicht werden können. (ampnet/jri)

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Autonomes Fahren.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Continental

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