Logo Auto-Medienportal.Net

DUH wirft Minister und Handel „dreiste Verbrauchertäuschung“ vor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft dem Bundeswirtschaftsministerium heute vor, „die Autokonzerne bei der systematischen Täuschung der Verbraucher mit zu niedrigen Verbrauchsangaben aktiv zu bevorteilen“. Seit dem 1. September 2018 werden Spritverbrauch und CO2-Emissionen nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt. Die realistischeren Werte für Spritverbrauch und CO2-Emissionen werden völlig legal von den Autokonzernen für die Bewerbung ihrer Fahrzeuge in die niedrigeren Werte des alten Prüfverfahrens (NEFZ) umgerechnet.

Die DUH kritisiert dies als „besonders dreiste Verbrauchertäuschung durch Industrie und Bundeswirtschaftsministerium“ sowie „als klimaschädlich und „verbraucherfeindlich“. Selbst wenn Verbraucher gezielt nachfragen, werde ihnen „wahrheitswidrig“ seitens Industrie und Kfz-Handel mitgeteilt, die niedrigen Werte seien die korrekt ermittelten, eben als WLTP-Werte, die nach heutigem Recht in die alten NEFZ-Werte umgerechnet werden müssen.

Kfz-Gewerbe wirft DUH „Scheinheiligkeit“ vor

Der Vorwurf der DUH sorgt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für Empörung. „Es ist an Zynismus nicht zu überbieten, wenn die DUH dem Kfz-Handel hier eine systematische Täuschung von Neuwagenkunden vorwirft“, so ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. Der Handel habe gar keine andere Wahl, als sich bei der Verbrauchskennzeichnung an das geltende Recht zu halten. Dieses sieht noch die Angabe der NEFZ-Werte vor, wie die DUH selbst beklagt. „Gerade die DUH verfolgt Autohäuser bei der kleinsten Abweichung von den Bestimmungen der Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung erbarmungslos und füllt sich mit Abmahnungen die Taschen. Es ist bezeichnend für die Scheinheiligkeit der DUH, dass sie den Handel nun gerade wegen der Befolgung dieser Vorgaben an den Pranger stellt“, so Koblitz. (ampnet/Sm)

Mehr zum Thema: , , , , ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel

Download: