Das autonome und automatisierte Fahren wird Autofahren effizienter, sicherer und umweltverträglicher machen. Automobilclubs wie der ADAC erwarten sich vom automatisierten Fahren langfristig eine positive Auswirkung auf die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit der Fahrer im Straßenverkehr. Die Anzahl der Fahrerassistenzsysteme nimmt immer weiter zu. Die Entwicklung dürfte kontinuierlich verlaufen, so das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.
Durch den Einzug von Assistenzsystemen sei möglicherweise der Eindruck entstanden, dass autonome Fahrzeuge schon bald technisch machbar sein könnten, stellt der Verband der Automobilindustrie (VDA) in Berlin fest. Automatisierte Funktionen werden auf der Grundlage erprobter Fahrerassistenzsysteme kontinuierlich weiterentwickelt und in immer mehr Neuwagen eingebaut. So wird auch der Autofahrer Schritt für Schritt an die Automatisierung herangeführt.
Dadurch soll auch der Übergang vom Autofahren mit Unterstützung von Assistenzsystemen zum automatisierten Fahrer geschmeidiger ablaufen. Fünf Etappen seien dafür vorgesehen. Die Stufe 1 stellten elektronische Assistenten, wie etwa der Tempomat oder Abstandsautomat, der Tote-Winkel-Warner und die Spurhalte-Hilfe, dar. In Stufe 2 gehe es um das sogenannte teilautomatisierte Fahren, bei dem der Fahrer die Systeme nutzt und direkt kontrolliert.
In der Entwicklungsstufe 3 führe der Wagen bestimmte Aufgaben, wie etwa den Blinker setzen, die Spur wechseln oder die Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr anpassen, eigenständig aus. Dabei erkenne das elektronische System selbstständig seine Grenzen. Wenn dieser Fall eintrete, fordere das Fahrzeug seinen Fahrer von sich aus auf, die Fahrfunktion zu übernehmen. Der Fahrer müsse das System zwar nicht dauerhaft im Auge haben, aber jederzeit zur Übernahme der Fahrfunktion bereit sein.
Die Automatisierungsstufe 4 soll dem Fahrer ermöglichen, die Verantwortung für sein Fahrzeug in spezifischen Anwendungsfällen vollständig an das elektronische System abgeben zu können. Level 3 werde auch als hochautomatisiertes Fahren, Level 4 als vollautomatisiertes Fahren bezeichnet. Die Vorgaben des Gesetzgebers für die beiden Stufen sind ausdrücklich gleich – sprich der Fahrer bleibt verantwortlich.
Die letzte Entwicklungsstufe werde als das fahrerlose Fahren bezeichnet. Das Fahrzeug könne auf allen Straßentypen, in allen Geschwindigkeitsbereichen und unter allen Umfeldbedingungen die Fahrt vollständig allein durchführen. Mithilfe dieser Technik soll auch für Personen ohne Fahreignung, wie etwa Blinde, das Autofahren möglich werden. Doch bis dieser Grad der Automatisierung erreicht sei, werde nach Einschätzung von Experten noch geraume Zeit verstreichen, so das Goslar Institut. (ampnet/deg)
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