Ob romantische Zweisamkeit im Zelt, Familienurlaub mit dem Wohnmobil oder Luxus-Camping im Fünf-Sterne Campingpark – Camping ist beliebt: Rund zehn Millionen Deutsche sind nach Angaben des Instituts für Demoskopie Allensbach Camping-Fans. Sie schätzen vor allem das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Doch auch beim Campen gelten Regeln. Mit einigen befasst sich Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz.
Abends am Strand vor dem Zelt sitzen und den Sonnenuntergang erleben oder morgens im Wald mit Vogelgezwitscher aufwachen: Für viele ist das Campen in der freien Natur ein Traum. Aber: Wo ist das sogenannte wilde Camping erlaubt?
In Deutschland verbieten einige Bundesländer öffentliches Zelten komplett, in anderen ist es eingeschränkt möglich. Wo Zelten im Freien erlaubt ist und welche Besonderheiten zu beachten sind, sollten Campingfreunde vor Ort in der Gemeinde oder im Landratsamt erfragen. Die rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Naturschutz- und Waldgesetze der Bundesländer. In der Regel verboten ist das Zelten im Wald. Dies regeln viele Waldgesetze, außerdem sind etliche Waldgebiete Privateigentum. Sie dürfen zwar betreten werden, über alles andere bestimmt jedoch der Eigentümer. In Naturschutzgebieten ist Zelten immer verboten. Im Wald und in 100 Meter Abstand davon ist in der Regel auch das Entfachen offenen Feuers unzulässig. Dies schließt Campingkocher ein.
Sollte ein Forstbeamter oder Polizist die „wilden” Camper erwischen, kann das richtig teuer werden. Unerlaubtes Zelten, etwa in einem Wald, ist eine Ordnungswidrigkeit. Camper müssen mit einem Bußgeld von ein paar hundert Euro rechnen, besonders dann, wenn sie zusätzlich an unerlaubter Stelle Feuer entfacht oder Müll hinterlassen haben. Außerdem besteht die Gefahr, dass sie sich strafbar machen, etwa wegen Sachbeschädigung oder Brandstiftung.
Wer außerhalb Deutschlands einen Campingurlaub plant, sollte wissen: In vielen europäischen Ländern ist Campen nur auf behördlich genehmigten Campingplätzen zulässig. Wer dennoch außerhalb der offiziellen Plätze sein Zelt aufschlagen oder das Wohnmobil parken möchte, kann sich im Internet informieren, welche Länder wo wildes Camping erlauben.
Auf Campingplätzen gilt meist die sogenannte Platzordnung. Welche Regeln und Vorgaben sind besonders wichtig?
Für einen entspannten Urlaub auf dem Campingplatz sollten sich Camper frühzeitig über die jeweilige Platzordnung informieren. Das hilft, Ärger mit dem Platzbetreiber und den Nachbarn zu vermeiden. So herrscht auf Campingplätzen meist keine freie Platzwahl: Camper dürfen ihr Wohnmobil oder Zelt nur in den ausgeschilderten und ihnen zugewiesenen Bereichen abstellen.
Wer Hund oder Katze mitnehmen will, sollte sich unbedingt vorab beim Campingplatz informieren: Denn nicht überall sind Kleintiere erlaubt. Zudem müssen Tierbesitzer oft auf spezielle Bestimmungen achten, wie etwa eine Leinenpflicht für Hunde.
Wer auf Strom angewiesen ist, beispielsweise für seinen Fernseher oder die Kaffeemaschine, sollte zudem bei der Planung des Campingurlaubs auf die Stromkosten achten. Denn nicht immer sind diese im Preis für den Stellplatz inbegriffen. Auf manchen Plätzen rechnet der Platzbetreiber nach Verbrauch ab.
Wer seinen Camping-Urlaub mit einer großen Willkommens-Grillparty vor dem eigenen Wohnmobil einläuten möchte, sollte klären, ob offenes Feuer gestattet ist. Meist ist dies nur an bestimmten vorbereiteten Feuerstellen oder Grillplätzen der Fall. Oftmals ist das Grillen lediglich mit Strom oder Gas erlaubt. Zudem beginnt auf den meisten Campingplätzen um 22 Uhr die Nachtruhe.
Eingefleischte Camper mieten oft für mehrere Monate oder ein ganzes Jahr einen Dauerstellplatz. Dürfen Dauercamper den Stellplatz dann auch als Wohnsitz melden? Und wie sieht es mit der Gestaltung des Dauercampingplatzes aus?
Eigentlich ist Wohnen auf dem Campingplatz in Deutschland nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen. Wer sein Leben auf den Campingplatz verlegen möchte, benötigt zunächst die Genehmigung des Platzbetreibers. Der wiederum darf seinen Campingplatz nur dann zu Wohnzwecken anbieten, wenn die jeweilige Gemeinde dies zulässt oder duldet. Anschließend muss der Dauercamper seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde bekannt geben. Nach § 20 des Bundesmeldegesetzes kann auch ein Wohnwagen eine Wohnung sein, wenn er nicht oder nur selten bewegt wird.
Wer einen Großteil oder gar sein ganzes Leben auf dem Campingplatz verbringt, möchte seine Umgebung rund um den Stellplatz häufig persönlicher gestalten. Manche Campingplatzordnungen sind hier großzügig: Mit gärtnerischen Maßnahmen wie Blumenbeeten, -töpfen oder einem kleinen Gemüsegarten dürfen die Dauercamper ihre Parzelle individuell gestalten. Wichtig: Vor Beginn der Umgestaltungsmaßnahmen die Erlaubnis des Platzwarts einholen. (ampnet/Sm)
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