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Ratgeber: So läuft es im Kreisverkehr rund

In Deutschland entstehen immer öfter Kreisverkehre, wo vorher Ampelkreuzungen waren. Dadurch soll insbesondere an Knotenpunkten mit hoher Unfallhäufigkeit die Verkehrssicherheit erhöht werden. Kreisverkehre sorgen in der Regel für einen sicheren Verkehrsablauf, so die Erfahrung der Verkehrsexperten und der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Dazu tragen demnach vor allem die geringere Geschwindigkeit, mit der diese Verkehrsknotenpunkte durchfahren werden, und ihre bessere Übersichtlichkeit bei. Doch eine erstaunlich hohe Zahl von Verkehrsteilnehmern ist sich offenbar immer noch unsicher, wie man sich an den Kreiseln richtig verhält. Die speziellen Vorfahrtsregeln stellen insbesondere in einem sogenannten unbeschilderten Rondell, sozusagen einem unechten Kreisverkehr, ein Problem für viele Fahrer dar.

Der klassische Kreisverkehr ist durch die Kombination der Verkehrszeichen „Kreisverkehr“ und „Vorfahrt gewähren“ zu erkennen. Diese Schilder – drei kreisförmig angeordnete Pfeile auf blauem Grund und das auf der Spitze stehende Dreieck mit rotem Rahmen auf weißem Grund – stehen vor jeder Einfahrt in das Rondell. Damit gilt, dass die Fahrzeuge im Kreisel Vorfahrt haben.

In einem zweispurigen Kreisverkehr selbst besteht Vorrang für die äußere Fahrbahn. Konkret sollten sich bei einer doppelspurigen Zufahrt die Fahrzeuge rechts einordnen, die bereits an der nächsten oder übernächsten Ausfahrt den Kreisverkehr wieder verlassen wollen. Wer erst später raus will, kann innen fahren, muss vor dem Verlassen des Kreisverkehrs aber rechtzeitig auf die äußere Spur wechseln. Dabei darf der dort fließende Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden. Im Zweifel muss der innen Fahrende eine zusätzliche Runde drehen, bis er gefahrlos nach außen ziehen kann. Vor dem Ausfahren aus dem Kreisel haben alle Fahrer zu blinken, nicht hingegen beim Einfahren in das Rondell.

Beim Verlassen eines Kreisverkehrs ist außerdem grundsätzlich Fußgängern Vorrang zu gewähren. Meist befinden sich ohnehin Zebrastreifen an den Ein- bzw. Ausfahrten. Radfahrer hingegen haben lediglich auf Radwegen Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Auf allen Kreisfahrbahnen ist zudem grundsätzlich Halten oder gar Parken verboten und wird mit einem Bußgeld bestraft. Untersagt ist ferner, die Mittelinsel eines Kreisverkehrs zu überfahren, sei sie nun entsprechend gepflastert oder nur aufgemalt. Eine Ausnahme von diesem Verbot gilt nur für besonders lange Fahrzeuge.

Andere Vorfahrtsregeln gelten bei einem „unechten“ Kreisverkehr, der im Amtsdeutsch nur einen kreisförmigen Knotenpunkt darstellt. Solche Kreisel finden sich hin und wieder in Wohngebieten. Sie lassen sich leicht an den fehlenden Verkehrsschildern „Kreisverkehr“ identifizieren. Bei solchen Rondellen gilt „rechts vor links“, der Einfahrende hat also Vorrang. Außerdem muss der Blinker hier auch beim Ein- und nicht nur beim Ausfahren gesetzt werden. (ampnet/nic)

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Kreisverkehr.

Kreisverkehr.

Foto: Goslar Institut

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