Das Frankfurter Landgericht hat den Dienst Uber Pop bundesweit verboten. Die Firma dürfe keine Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer keine behördliche Genehmigung haben. Nach Ansicht des Gerichtes verstößt Uber gegen das Personenbeförderungsgesetz. Denn Fahrer von Uber beförderten Gäste, ohne über den dafür erforderlichen Personenbeförderungsschein zu verfügen. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst. Noch ist nicht klar, ob das Unternehmen gegen das Urteil in Berufung geht. (ampnet/nic)
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