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ACE: Unfallprotokoll genügt häufig

Zahlreiche Autofahrer rufen selbst beim kleinsten Blechschaden die Polizei. Doch aus Sicht der Kfz-Versicherung ist das bei so genannten Bagatellschäden nicht notwendig, erklärte jetzt der Auto Club Europa (ACE). Versicherungsunternehmen akzeptieren auch ein von den Unfallbeteiligten gemeinsam angefertigtes Protokoll.

Der ACE schränkt aber ein und rät, die Polizei immer dann zu rufen, wenn sich beim Unfall etwa ein Mitfahrer verletzt hat. Das gilt auch, wenn Zweifel an der Fahreignung des Unfallgegners bestehen, etwa bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum. Falsch ist es, sich am Unfallort zu erklären, ohne dabei etwaige nachteilige Rechtsfolgen zu bedenken. Daher empfiehlt der Club, an der Unfallstelle niemals ein Schuldeingeständnis abzugeben. (ampnet/nic)

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Bagatellschaden.

Bagatellschaden.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ACE

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