Es wurden 10 Artikel zum Stichwort „BGH“ gefunden:
ampnet – 22. Februar 2019. Noch ist kein Urteil gefällt, doch der Bundesgerichtshof geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die illegalen Abschaltvorrichtungen bei älteren Dieselfahrzeugen von Volkswagen einen „Sachmangel“ darstellen. Damit dürften Medienbreichten zu Folge klagende Kunden juristisch Rückenwind bekommen. VW teilt diese Einschätzung nicht, denn der aktuell verhandelte Fall endete mit einem Vergleich und der Bestätigung eines vorinstanzlichen Urteils. Dabei war ein VW-Kunde mit seiner Klage gescheitert.
ampnet – 15. Mai 2018. Aufnahmen von Dashcams können als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Urteil heißt es dem Deutschlandfunk zu Folge, dass die Videobilder zwar im Prinzip gegen den Datenschutz verstoßen, aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur ihrer Person und ihrem Versicherer machen müssen. Daher seien die Bedenken in diesem Fall nachrangig.
ampnet – 12. März 2015. „Gekauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung wie besichtigt und probegefahren“ heißt es in vielen privaten Kaufverträgen. Diese Klausel schützt nach einem aktuellen Urteil nicht davor, trotzdem für bekannte Mängel gerade zu stehen. Auch ein privater Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf seine Verantwortung für Mängel am Pkw im Kaufvertrag nicht vollständig ausschließen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach ist es nicht erlaubt, in Vertragsklauseln die Haftung für grobes Verschulden und Körper-und Gesundheitsschäden einfach auszuschließen (Aktenzeichen: VIII ZR 26/14). Grobes Verschulden kann etwa das Verschweigen von verdeckten Mängeln sein.
ampnet – 4. Juli 2014. Ein Falschparker hat heute vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen. Demnach dürfen nur die tatsächlich beim Abschleppen entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Wie „Spiegel online“ meldet, sollte im vorliegenden Fall ein Mann aus Windach 250 Euro bezahlen, ehe das Abschleppunternehmen ihm den neuen Standort seines Fahrzeugs mitteilen wollte.
ampnet – 20. Dezember 2009. Wer einen gebrauchten Pkw verkauft, muss den Käufer darüber aufklären, wenn er das Fahrzeug nicht von dem im Kfz-Brief eingetragenen Letztbesitzer erworben hat, sondern von einem "fliegenden Zwischenhändler". Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) schiebt sogenannten „Kettengeschäften“ einen Riegel vor.