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BGH geht bei Abschalteinrichtung von „Sachmangel“ aus

Noch ist kein Urteil gefällt, doch der Bundesgerichtshof geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die illegalen Abschaltvorrichtungen bei älteren Dieselfahrzeugen von Volkswagen einen „Sachmangel“ darstellen. Damit dürften Medienbreichten zu Folge klagende Kunden juristisch Rückenwind bekommen. VW teilt diese Einschätzung nicht, denn der aktuell verhandelte Fall endete mit einem Vergleich und der Bestätigung eines vorinstanzlichen Urteils. Dabei war ein VW-Kunde mit seiner Klage gescheitert.

Nähere Erläuterungen will der BGH in der kommenden Woche geben. (ampnet/jri)

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