Es wurden 2 Artikel zum Stichwort „Auffahrt“ gefunden:
aum – 13. September 2012. Baut ein Grundstücksbesitzer eine zweite und damit zu breite Zufahrt zu seinem Anwesen, muss er diese wieder beseitigen sowie Bordsteinkannte und Gehweg in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen – zumal im konkreten Fall für die private Baumaßnahme keine behördliche Genehmigung vorlag. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestanden (Az 7 LB 29/11).