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Vorsicht an den närrischen Tagen

Von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch herrscht in vielen Städten Ausnahmezustand. Nicht nur in den Karnevals- und Faschingshochburgen wie Köln, Düsseldorf oder Mainz ziehen Jecken und Narren feiernd durch die Straßen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) appelliert vor allem an Autofahrer, ihr Fahrzeug stehen zu lassen, wenn sie Alkohol getrunken haben.

Bei einer Kontrolle riskieren Fahrzeugführer nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz des Kaskoversicherers. Außerdem kann der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5000 Euro Regress fordern. Dasselbe gilt natürlich auch bei Drogenkonsum, den die Polizei inzwischen mit Drogenschnelltests vor Ort nachweisen kann. Weitere Informationen stellt der GDV im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de bereit.

Maskiert sollte man sich übrigens ebenfalls nicht ans Steuer setzen. Insbesondere Masken, die das Gesicht gänzlich bedecken, oder auch die für Piraten obligatorischen Augenklappen können die Sicht erheblich einschränken oder den Fahrer behindern und sind deshalb tabu. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin. Ah das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein – sonst droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. (ampnet/jri)

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Närrisches Treiben hinter dem Steuer kann für Autofahrer teuer werden.

Närrisches Treiben hinter dem Steuer kann für Autofahrer teuer werden.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Allianz

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