Logo Auto-Medienportal.Net

Urteil: Versicherung muss auch bei Schlüssel im Kofferraum zahlen

Nach dem Diebstahl eines Autos muss die Kaskoversicherung auch dann zahlen, wenn der Besitzer des Wagens Ersatzschlüssel und Fahrzeugpapiere im Kofferraum deponiert hatte. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 20 U 226/04) macht die Deutsche Anwaltshotline aufmerksam.

Im vorliegenden Fall hatte der Besitzer eines Wagens sein Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Tschechien abgestellt. Ersatzschlüssel und Fahrzeugpapiere befanden sich im verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferraum. Bei seiner Rückkehr war das Auto verschwunden. Nach Ansicht des Gerichts konnte der Dieb nichts von dem Schlüssel und den Papieren im Kofferraum wissen, deshalb gebe es keinen Zusammenhang zwischen dem Zurücklassen der Gegenstände und dem Autoklau. Deshalb verurteilten die Richter die Versicherung zur Zahlung. (ampnet/nic)

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel

Download: