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Urteil: Vorbestrafter Taxi-Unternehmer verliert Betriebsgenehmigung

Einem erfahrenen Taxi-Unternehmer ist nach der Verurteilung wegen vielfachen Betrugs die Betriebsgenehmigung entzogen worden. Obwohl die zur Bewährung ausgesetzten sechs Monate Haft im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens liegen und in vergleichbaren Fällen nicht zu einem Berufsverbot führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 12 E 3074/06).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte der Betreiber eines Frankfurter Taxi-Unternehmens fast fünf Jahre lang die Landesversicherungsanstalt betrogen und in 49 Fällen Fahrten mit einem Behinderten abgerechnet, die nie stattfanden. Als die rechtskräftige Verurteilung wegen des 49-fachen Betrugs bekannt wurde, entzog ihm der zuständige Magistrat sofort die Betriebs-Lizenz. Dagegen wehrte sich der Mann. Immerhin sei er während seiner 25-jährigen Tätigkeit als Taxifahrer und der 14 Jahre, in denen er nun den Taxibetrieb führt, nie auffällig geworden.

Laut der Verwaltungsrichter falle besonders ins Gewicht, dass die strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit seinem Fahrbetrieb begangen wurden. Insofern bietet das bisherige Verhalten des Unternehmers nicht die erforderliche sichere Gewähr, dass er sein Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß ausübt. (ampnet/nic)

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