Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einer Klage Recht gegeben. Demnach muss die Bundesregierung Sofortprogramme für den Klimaschutz in den Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen. Die bisherigen Maßnahmen gingen nicht weit genug, urteilten die Richter. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hielt dem in einer ersten Stellungnahme entgegen, dass das Kabinett bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen habe, diese aber noch nicht im Bundestag abschließend beraten und verabschiedet worden sei. (aum)
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