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Öffentliche Straßenfahrzeuge sollen sauberer werden

Öffentliche Straßenfahrzeuge sollen sauberer werden. Dazu gelten ab heute bei Ausschreibungen und Vergaben neue verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) setzt damit europäische Vorgaben um, die bis Ende 2025, respektive Ende 2030 einzuhalten sind.

Auftraggeber der öffentlichen Hand und bestimmter Sektoren (wie etwa Wasser- und Energieversorgung oder Verkehrsleistungen), die Straßenfahrzeuge kaufen, leasen oder anmieten sowie für bestimmte Dienstleistungen wie Paket- und Postdienste oder den ÖPNV in Anspruch nehmen, müssen ab sofort feste Mengen Fahrzeuge emissionsarm oder -frei beschaffen.

So dürfen feste Anteile an Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (mindestens 38,5 Prozent) im Zeitraum bis Ende 2025 nur noch maximal 50 Gramm CO2/km und ab Anfang 2026 gar kein CO2 mehr ausstoßen. Zudem dürfen sie nur 80 Prozent der laut Realbetrieb-Grenzwert erlaubten Luftschadstoffe (Feinstaub, Stickoxide) emittieren.

Feste Mengen an Lkw (bis Ende 2025 10 Prozent, danach 15 Prozent) und ÖPNV-Bussen (bis Ende 2025 45 Prozent, danach 65 Prozent) müssen ausschließlich mit alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden. Für ÖPNV-Busse gilt dabei ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss (durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung).

Die Ziele gelten jeweils für Bund und Länder. Die Länder können sie flexibel umsetzen. Branchenvereinbarungen auf Landesebene sind möglich. Ausnahmen gelten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse. (aum)

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Mercedes-Benz Citaro Fuelcell-Hybrid.

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Mercedes-Benz Econic Müllfahrzeug.

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