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Ratgeber: Wenn plötzlich Wild auftaucht

Ab Oktober verkürzen sich der Jahreszeit entsprechend die Zeiten mit Tageslicht. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt anlässlich der längeren Dämmerungsphasen und dunkleren Tage vor Wildwechsel. 2022 gab es 265.000 registrierte Wildunfälle auf deutschen Straßen mit Sachschaden, das ist nahezu jeder achte Schadensfall und summiert sich auf Versicherungszahlungen vonm etwqa 950 Millionen Euro. Rund 2600 Menschen wurden verletzt oder gar getötet.

Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit Wild ist nach den Statistiken im Jahresverlauf ungleich verteilt. Am größten ist sie danach nicht nur in den Herbstmonaten, sondern auch in den Monaten April und Mai. Festzuhalten ist weiter, dass die Fallzahlen über die Jahre nicht zurückgehen, betont der AvD. Vor allem an den frühen Stunden zwischen 6 und 8 Uhr sind viele Wildtiere aktiv. Die Gefahr lauert mittlerweile nicht nur an Landstraßen entlang von Wiesen, Feldern und Waldgebieten. Vor allem Wildschweine trifft man durchaus auch in Wohngebieten an, die in der Nähe von Grünanlagen oder Parks liegen.

Die Wucht eines Aufpralls eines fahrenden Autos mit einem Wildtier ist enorm. Die dabei freigesetzte Energie, steigt in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit exponentiell. Bei Tempo 60 werden aus etwa 20 Kilogramm Gewicht eines Rehbocks bei Kollision mit einem Auto rund 800 Kilogramm. Dass Reh-, Dam- und Rotwild infolge des Zusammenstoßes häufig auf der Motorhaube aufschlagen, liegt an den langen Beinen der Tiere. Von dort rutscht der Körper nahezu ungebremst in die Windschutzscheibe und kann sie durchschlagen. Wegen der bewegten Masse kann das Tier bis auf die Rückbank oder den Kofferraum rutschen. Die Folgen für Insassen sind in solchen Fällen erheblich.

Der AvD rät daher, die entsprechenden Warnschilder ernst zu nehmen. Waldnahe Felder und Wiesen erfordern ebenfalls erhöhte Aufmerksamkeit. Gleiches gilt, wie gesagt, inzwischen auch immer häufiger für Straßen an städtischen Grünanlagen. Dabei sollte nicht nur der rechte Fahrbahnbereich im Auge behalten werden, denn das Tier kann natürlich auch von der anderen Seite auf die Straße laufen.

Grundsätzlich gilt, die Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass innerhalb der von den Scheinwerfern ausgeleuchteten Strecke gestoppt werden kann. Das schreibt schon die Straßenverkehrs-Ordnung vor. Erkennt man helle Punkte im Seitenbereich der Fahrbahn, ist sofort abzublenden, denn es könnten Tieraugen sein. Durch Hupen nach dem Bremsen lassen sich die meisten Tiere verscheuchen. Taucht ein Tier auf muss auch mit weiteren aus einer Rotte oder einem Rudel sowie mit Nachzüglern gerechnet werden. Wer im Dunklen unterwegs ist, der sollte stets mit Fernlicht fahren, wenn der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

Ausweichmanöver und Schreckreaktionen am Steuer sollten möglichst unterbleiben. Die Gefahr für sich selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer ist sonst unkalkulierbar, warnt der AvD. Ist ein Zusammenstoß trotz Bremsung nicht mehr zu verhindern, sollte das Lenkrad gerade gehalten werden.

Nach dem Unfall gilt: Licht anlassen, Warnblinker einschalten, Warnweste überziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck in mindestens 100 Metern Entfernung absichern sowie die Polizei informieren, damit sie den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen kann. Sind Personen verletzt, ist natürlich auch der Notruf zu wählen.

Angefahrenes Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand sollte man nicht anfassen – es besteht Tollwutgefahr. Zuständig für die Bergung des möglicherweise noch verletzten Tieres sind Förster oder Jagdpächter. Läuft ein offenbar verletztes Tier weg, ist es hilfreich, sich die Richtung der Flucht zu merken. Wenn möglich sollten Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und eventuellen Schäden am Auto gemacht werden. Der AvD rät, auf keinen Fall Spuren vor Ende der Unfallaufnahme zu beseitigen.

Wer eine Teilkasko abgeschlossen hat, kann Schäden am Auto bei einer Kollision mit „Haarwild“ ersetzt bekommen. „Haarwild" sind laut Definition in den Versicherungsbedingungen Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Je nach Versicherungsunternehmen fallen auch Unfälle mit Wirbeltieren in den Schutzbereich. Im Zweifelsfall sollte der Umfang des Unfallschutzes beim Versicherer nachgefragt werden. Viele Versicherer verlangen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung. Solche Bescheinigungen stellen Förster bzw. Jagdpächter oder die Polizei aus.

Der AvD macht darauf aufmerksam, dass Schäden auch dann ersetzt werden müssen, wenn kein Kontakt mit einem Wildtier vorlag. Wird dem Tier auf der Straße ausgewichen, ohne dass es berührt wird, und kommt man dabei von der Fahrbahn ab oder das Auto kollidiert mit einem Baum, kann für die Sachschäden die Teilkasko in Anspruch genommen werden.

Falls sich keine Wildspuren am Fahgrzeug finden, sollte man sich vor Ort Namen und Adressen von Mitfahrern oder Helfern notieren. Nur so lässt sich die Schadensursache klären, denn dass die Beschädigungen am Auto durch Ausweichen vor dem Wild entstanden ist, muss der Fahrer beweisen. (aum)

Weiterführende Links: AvD-Presseseite

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Achtung Wildwechsel.

Achtung Wildwechsel.

Foto: Autoren-Union Mobilität

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