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Ratgeber: Darauf sollten Autofahrer an Silvester achten

Wer den Jahresbeginn 2023 feiern will, kann das deutlich entspannter angehen als in den vergangenen beiden Jahren. Die meisten Corona-Beschränkungen sind aufgehoben, auch das Böllern ist wieder erlaubt. Viele Menschen sehnen sich nach Geselligkeit und nicht wenige machen die Nacht zum Tage. Auch Autofahrer sollten sich auf die Silvesterfeiern einstellen. Wegen der Knallerei rät der Automobilclub von Deutschland dazu, das eigene Fahrzeug möglichst in einem geschützten Bereich abzustellen.

Wer eine Garage hat, braucht sich natürlich keine Sorgen zu machen. Aber auch überdachte Stellplätze oder geschützte Innenhöfe sind geeignete Abstellmöglichkeiten, um das Risiko von Beschädigungen durch verirrte Feuerwerkskörper erheblich zu reduzieren. Für „Laternenparker“ bieten sich ruhigere Seitenstraßen oder im Einzelfall der Platz unter einer Brücke an. Wer ein Parkhaus in der Nähe hat, sollte die Kosten nicht scheuen und sein Auto für die Silvesternacht dort unterbringen, rät der AvD.

Beim Abstellen im öffentlichen Raum in jedem Fall immer überprüfen, ob Fenster und Schiebedach geschlossen sind. Befindet sich ein Windabweiser am Fahrzeug, können sich dort irrlichternde Raketen oder Knallkörper verhaken. Sicherheitshalber empfiehlt es sich die Öffnung mit Klebeband abzukleben. Die in den Feuerwerkskörpern verbrennenden Stoffe, vor allem Schwarzpulver und Magnesium, erzeugen sehr hohe Temperaturen und bergen allein damit ein großes Schadenspotential. Dazu kommt die Wucht von Raketen, die im Flug selbst Scheiben durchschlagen können. Deshalb ist es ein selbstverständliches Gebot, im Umfeld von Personen oder Fahrzeugen vorsichtig mit Böllern oder Raketen umzugehen. Wer mit Feuerwerkskörpern fahrlässig Menschen verletzt oder vorsätzlich Autos beschädigt, macht sich strafbar und kann von den Geschädigten zudem für Personen- und Sachschäden in die Haftung genommen werden, mahnt der Automobilclub.

Generell sind Schäden, die durch unvorsichtiges Hantieren mit Knallkörpern verursacht wurden, ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wer allerdings grob fahrlässig im Umgang mit Feuerwerkskörpern hantiert, kann seinen Versicherungsschutz verlieren und muss dann aus eigener Tasche für die Regulierung der verursachten Schäden geradestehen. Geschädigte, aber auch Verursacher, sollten entstandene Schäden dokumentieren und die Polizei rufen.

Doch gerade an Silvester kann bei Schäden am Auto häufig kein Verursacher festgestellt gemacht werden. In diesem Fall hilft nur die Vollkasko-Versicherung, die auch Vandalismus abdeckt. Der in der Teilkasko vorgesehene Ausgleich von Brand- und Explosionsschäden wird bei Verursachung durch Feuerwerk meist nicht greifen. Die Rechtsprechung spricht Entschädigung nur zu, wenn durch offenes Feuer oder Flammen das Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen wurde. Schmor- und Sengschäden, etwa in einem Cabrio-Textilverdeck, zählen jedoch nicht in diese Kategorie.

Wer außer Haus mit Alkohol das neue Jahr begrüßt, der sollte bereits im Vorfeld der Feier über seine Rückkehr nachdenken. Der AvD rät grundsätzlich nach Alkoholgenuss die Finger vom Setuer zulassen. Auch wenn es den Grenzwert von 0,5 Promille gibt, wer kann diesen Richtwert bei sich selbst schoin sicher einschätzen? Ein Bußgeld erwartet diejenigen, die mit einem Wert zwischen 0,5 Promille und 1,0 Promille Blutalkohol hinter dem Steuer angetroffen werden. Ein Fahrverbot von einem Monat gibt es obendrauf. Auch gilt es zu bedenken, dass bei einem Unfall bereits ein Promillewert ab 0,3 bei Anzeichen von Fahrunsicherheit eine Geldstrafe sowie den Fahrerlaubnisentzug für mindestens sechs Monate wegen relativer Fahruntüchtigkeit nach sich zieht. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut gelten Autofahrer, aber auch Führer von E-Rollern generell als absolut fahruntüchtig. Auch die Haftung bei Unfällen im Zusammenhang mit Alkohol ist dann nahezu unvermeidlich.

Der AvD rät, je nach Verfügbarkeit auf öffentliche Verkehrsmittel, Fahrdienste oder Taxis als Alternative für den Hin- und Heimweg zurückzugreifen. Und wer sich von jemandem im Auto mitnehmen lässt, sollte im eigenen Interesse sicherstellen, dass die fahrende Person auch tatsächlich während des gesamten Abends keinen Alkohol zu sich genommen hat.
nimmt.

Der AvD hilft nicht nur an Silvester bei einer Panne mit dem Auto oder denjenigen, die sonstige Hilfe brauchen. Die hauseigene Notrufzentrale ist aber auch zum Jahreswechsel rund um die Uhr besetzt und dienstbereit. Unter der Telefonnummer 0800 9909909 im Inland und aus dem Ausland +49 (0)69 6606-600 kann Hilfe angefordert werden. (aum)

Weiterführende Links: AvD-Presseseite

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