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Ratgeber: Was tun bei einem Wildunfall?

Im Herbst nehmen Wildunfälle wieder zu. Das zeigte sich trotz rückläufigen Verkehrs in Corona-Zeiten auch im vergangenen Jahr. Während sich unterjährig knapp 120 Wildunfälle pro Tag ereigneten, stieg die Zahl in den Monaten Oktober und November auf 160 Unfälle pro Tag an. Besonders hoch ist die Unfallgefahr in der Dämmerung und auf Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen. Autofahrer müssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße queren, warnt die HUK-Coburg.

Mit einer umsichtigen Fahrweise lässt sich mancher Unfall vermeiden. Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge behalten und immer bremsbereit sein. Oft taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein, sondern im Rudel. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.

Wenn sich der Zusammenstoß dennoch nicht vermeiden lässt: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. Die informiert den Jagdpächter, nimmt den Unfall auf und erstellt eine Bescheinigung über den Wildunfall. Die braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1000-Euro-Grenze übersteigt. Und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der HUK-Coburg kostet die Beseitung eines Wildschadens am Auto durchschnittlich 2600 Euro.

Pro Jahr kommt es nach Beobachtungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft deutschlandweit zu rund 295.000 Wildunfällen (2019). Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung aus.

Oft kollidiert ein Fahrzeug gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Oder der Autofahrer weicht bewusst aus, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkaskoversicherung. Nach der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit einem größeren Tier, wie zum Beispiel Wildschwein, Reh oder Hirsch, vermieden haben. Ebenfalls wichtig: Er muss einen Zeugen benennen können.

Aber auch, wer für Hase und Co. ausweicht, steht nicht ohne Versicherungsschutz da. Voraussetzung ist allerdings eine Vollkaskoversicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen. (aum)

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Achtung, Wildwechsel.

Achtung, Wildwechsel.

Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

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