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Einheitliche Qualifizierung von Autoverkaufern

Künftig werden alle Automobilverkäufer der Volkswagen AG ein einheitliches Examen zur Erlangung des Titels „Geprüfte/r Automobilverkäufer/in“ (GAV) absolvieren. Qualifizierung und Prüfung werden entsprechend dem so genannten „synchronisierten GAV-Verfahren“ durchgeführt.

Nach Angaben von Birgit Behrens, Geschäftsführerin der Abteilung Berufsbildung im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), fordert dieses Verfahren, dass alle geprüften Automobilverkäufer und -verkäuferinnen unabhängig von ihrer Vorqualifizierung eine einheitliche Verkäuferprüfung durchlaufen. Unter anderem ist dabei neu, dass die Juniorverkäufer und -verkäuferinnen ihr Zertifikat frühestens 24 Monate nach ihrer Einstellung erwerben können. Die Nachwuchskräfte müssen erst Verkaufserfolge nachweisen, um das Branchenzertifikat zu erhalten. Auch wenn sie deutlich mehr Trainingstage zu absolvieren haben als ihre erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, so sollen die Leistungen der beiden Gruppen am Ende im Examen vergleichbar sein.

Mit der Zertifizierung ihres synchronisierten GAV-Verfahrens knüpft die Volkswagen AG an eine bereits über zehnjährige Tradition in der Prüfung von Automobilverkäufer an. Schon 1998 absolvierte das Unternehmen eine erste Verfahrenszertifizierung im Bereich der Juniorverkäuferausbildung, die Auditierung der Seniorverkäufer wurde erstmals im Jahr 2000 bestätigt. Seit 1999 wurden in der Volkswagen AG bereits 1953 Seniorverkäufer auditiert und 2918 Juniorverkäufer geprüft. (ampnet/Sm)

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