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KBA listet genehmigte Hardware-Nachrüstungen auf

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat seit Juli 2019 verschiedene Nachrüstsysteme zur Senkung der Stickoxidemissionen genehmigt. Damit können Euro 4- oder Euro 5-Diesel-Pkw nachgerüstet werden. Fahrzeuge, die über ein solches Stickoxid-Minderungssystem verfügen, sind von Verkehrsverboten ausgenommen. Die Nachrüstung biete „eine weitere Möglichkeit, den im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Emissionswert von 270 Milligramm NOx pro Kilometer im realen Fahrbetrieb zu unterschreiten“, sagte KBA-Präsident Richard Damm. Damit werde nicht nur ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet, sondern für die Fahrzeughalter auch die Mobilität in besonders belasteten Regionen erhalten.

Das KBA veröffentlicht auf seiner Internetseite alle erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Genehmigte Nachrüstsysteme gibt es derzeit für Fahrzuege von BMW, Mercedes-Benz, Seat, Skoda, Audi, Volkswagen und Volvo (https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_NOX/ABE_NOx_node.html). Einige Fahrzeughersteller haben dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber die Kostenübernahme für Pkw-Nachrüstsysteme in Höhe von bis zu 3000 Euro für private Fahrzeughalter zugesagt. (ampnet/jri)

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Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Foto: Auto-Medienportal.Net/KBA

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