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GTÜ rät dringend zum zeitnahen Software-Update

Wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung hat die Bundesregierung erneut den bundesweiten Rückruf von mehr als 230 000 Fahrzeugen angeordnet. Betroffen ist in diesem Fall Mercedes-Benz. Bereits zuvor wurden tausende VW- und Audi-Modelle wegen manipulierter Abgas-Software zur Nachrüstung in die Werkstätten gerufen. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) appelliert an alle von den Rückrufaktionen betroffenen Fahrzeughalter, die Software-Aktualisierung für Dieselfahrzeuge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern das Update zeitnah aufspielen zu lassen.

Auch bei der Hauptuntersuchung (HU) wird überprüft, ob das Fahrzeug an der entsprechenden Rückrufaktion teilgenommen hat oder nicht. Denn betroffene Fahrzeuge müssen in der ihnen gesetzten Frist das Software-Update durchgeführt haben. Fehlt die Nachbesserung, wird das Auto als „erheblich mängelbehaftet“ eingestuft und erhält keine Prüfplakette, warnt die Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisiation. Wer seinen von der Abgasaffäre betroffenen Pkw nicht nachbessern lässt, muss sogar mit der zwangsweisen Stilllegung seines Autos rechnen.

Laut GTÜ gibt es bereits erste Fälle, in denen Zulassungsbehörden die „zwangsweise Außerbetriebsetzung“ angeordnet haben, wurde dieser Tage bekannt. Weitere Stilllegungen drohen in den kommenden Wochen. Betroffen sind davon rund 15 000 Diesel-Besitzer. Das Kraftfahrtbundesamt hat den säumigen Fahrzeughaltern nun eine letzte Frist zur Nachrüstung gesetzt.

Rechtliche Bedenken zum Software-Update sind unbegründet: Auch im Falle einer Software-Aktualisierung bleiben eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler bzw. dem Hersteller bestehen, betonen die GTÜ-Experten. (ampnet/jri)

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GTÜ-Prüfingenieur mit HU-Adapter.

GTÜ-Prüfingenieur mit HU-Adapter.

Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

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