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Ratgeber: An Vatertag lieber ÖPNV als MPU

Wer verantwortungsbewusst ist, lässt nach dem Konsum von Alkohol das Auto stehen. Das gilt natürlich auch für den „Vatertag“ an Christi Himmelfahrt. Nach der Tour mit den Freunden auf das Rad zu steigen, ist aber ebenfalls nur nüchtern eine wirkliche Alternative. Der TÜV Nord klärt über Risiken auf.

Vatertag und viele weitere Anlässe im Jahr laden dazu ein, Alkohol zu trinken. Besonders bei schönem Wetter wird dann das Fahrrad als Verkehrsmittel gewählt, um möglichst schnell nach Hause zu kommen. Viele wissen jedoch nicht, dass auch für Fahrradfahrende als Teilnehmende am Straßenverkehr klare Regeln bezüglich des Alkohol- oder Drogenkonsums gelten.

„Zwar gelten für Radfahrende andere Regelungen als für Autofahrende, dennoch können sich schwerwiegende Konsequenzen für den oder die Betroffene ergeben“, erklärt Diplom-Psychologin Katrin Zumsande, Gebietsleiterin bei Nord-Kurs. So kann bei auffälliger Fahrweise und einem Blutalkoholgehalt ab 0,3 Promille eine Strafanzeige folgen. Wird man mit 1,6 Promille oder mehr angehalten muss mit einer Strafanzeige, drei Punkten, einer Anordnung zur MPU und einer Geldstrafe gerechnet werden.

Beim Fahrradfahren unter Drogeneinfluss kann es ebenso zur Anordnung einer MPU und Strafanzeige kommen. Wer dann bei der MPU durchfällt, verliert seine Fahrerlaubnis für motorisierte Fahrzeuge. In Einzelfällen wird sogar ein Fahrradfahrverbot verhängt.

„Der Heimweg zu Fuß dauert etwas länger, doch zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden sollte nach dem Genuss von Alkohol das Fahrrad geschoben oder, ebenso wie das Auto, stehen gelassen werden“, rät Zumsande. „Denn verliert man aufgrund dessen seinen Führerschein, ist dies für die Betroffenen besonders ärgerlich.“ Wer betrunken zu Fuß unterwegs ist, muss bei Verursachung eines Unfalls für den Schaden haften und mit rechtlichen Folgen rechnen, eine Promillegrenze gibt es jedoch nicht. (ampnet/deg)

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Alkoholtestgerät.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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