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VW: Gemeinsame technische Erörterungen sind üblich

Der Vorstand von Volkswagen hat gestern den Aufsichtsrat über den aktuellen Stand zu möglichen Kartellrechtsfragen informiert. Zu Details der Vorwürfe, es habe widerrechtliche Absprachen zwischen Audi, BMW, Porsche, Daimler und Volkswagen gegeben, nimmt der Konzern allerdings derzeit öffentlich nicht Stellung. VW soll aber ebenso wie Daimler mit einer Selbstanzeige die Behören auf mögliche Verstöße aufmerksam gemacht haben. Grundsätzlich gelte, dass es in vielen Fällen erforderlich und nicht zu beanstanden ist, bei neu verfügbaren Technologien, für die noch keine regulatorischen Ansätze bestehen, Machbarkeit und Standardisierung von technischen Lösungen und Sicherheitsstandards zu erörtern, heißt es in einer Pressemitteilung.

Dies sei weltweit üblich. Solche Kooperationen seien insbesondere dann zulässig, wenn sie keine individuellen Festlegungen enthalten. Sie wurden laut Volkswagen insbesondere in der Vergangenheit zwischen unterschiedlichen Herstellern in Bereichen und zu Themen vereinbart, die nicht wettbewerbsdifferenzierende Bauteile von Fahrzeugen betreffen und damit nicht die Konkurrenz der Marken bestimmen oder einschränken. (ampnet/nic)

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Volkswagen

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