Wer in eine Massenkarambolage verwickelt wird, muss sich um die Regulierung der Schäden zukünftig keine Sorgen mehr machen. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekannt gibt haben die Kraftfahrtversicherer ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert. Ab sofort können sich Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge direkt an den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Dieser übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto – selbst wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters wird der Massenunfall nicht angerechnet. Außerdem sinkt die Hürde für die Anerkennung als Massenunfall von 50 auf 40 Fahrzeuge.
Bislang trugen die im GDV organisierten Kfz-Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten. Bei Schäden an Front und Heck sowie bei Totalschäden wurden zwei Drittel übernommen, bei einem reinen Frontschaden 25 Prozent. Zuständig für die Schadenregulierung waren oft nicht die eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer, sondern andere, beauftragte Versicherungsunternehmen. Die neuen Regeln geben mehr Sicherheit, da die Schäden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern übernommen werden. (ampnet/dm)
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