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Ratgeber: Sicher durch die Silvesternacht

Für einige Autofahrer kann es am Neujahrstag ein böses Erwachen geben, wenn Silvesterraketen und Böller an parkenden Fahrzeugen bleibende Erinnerungen hinterlassen haben. „Wenn der Täter unbekannt ist, hilft die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt dessen private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden“, erklärt Johannes Hübner vom Automobilclub von Deutschland (AvD).

Ein Feuerwerksschaden ist oft an einer schwarz-braunen Verfärbung des Lacks zu erkennen. Kleinere Schmauchspuren lassen sich in der Regel mit Lackpolitur beseitigen, rät zum Beispiel TÜV Süd. Keinesfalls sollte zu Verdünnung oder anderen scharfen Reinigungsmitteln gegriffen werden. Verschwindet das Souvenir aus der Neujahrsnacht nicht mit Hilfe von Pflegemitteln, ist ein Autolackierer gefragt. Bei größerem Schaden unbekannter Herkunft ist es aber auf jeden Fall sinnvoll, das Ereignis vor dem Gang zur Versicherung zu fotografieren und der Polizei anzuzeigen.

Grundsätzlich sollten Autofahrer nicht dort parken, wo erwartungsgemäß mit viel Knallerei zu rechnen ist, also eher abseits der Straßen, in Höfen und Unterständen. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr im Auge behalten, rät der AvD. Cabriofahrer müssen zum Jahreswechsel noch mehr aufpassen. Ihre Teilkasko-Versicherung zahlt Schäden am Cabriodach durch glimmende Raketenreste nämlich nicht. Für einen Teilkaskoschaden muss schon ein offenes Feuer ausbrechen.

Feuerwerk, das zufällig unter einem parkenden Auto landet, kann bleibende Schäden hinterlassen. Fehlgeleitete Raketen können Autoscheiben durchschlagen oder Lackschäden hinterlassen. Auch so mancher Feierender zündet Chinaböller unter Fahrzeugen, im Auspuff oder auf Autoreifen und sorgt so für Schäden am Auto. Eltern müssen ihre Kinder darauf hinweisen, dass Knallkörper nicht in der Nähe von Autos gezündet werden dürfen, denn es könnten auch Benzindämpfe explodieren, warnt der AvD.

Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der Automobilclub, den eigenen Wagen möglichst in der Silvesternacht in die Garage zu stellen. Laternenparker sollten versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen und bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft meiden. Das schützt das Auto auch vor alkoholisierten Übermütigen, die in der Neujahrsnacht fremde Fahrzeuge demolieren. Sollte dies passieren und die Täter entkommen unerkannt, gleicht nur die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Wagen aus. Bei Zahlung durch die Versicherung ist eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Vollkasko fällig.

Eine gewisse Vorsorge ist möglich: Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern sollten entweder demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine Knallkörper fangen können. Ein Cabriolet gehört in die Garage oder zumindest unter ein stabiles Paletot. Ein sauberes Auto mit gewachstem Lack ist gegen Feuerwerk übrigens besser gefeit – Feuerwerkskörper gleiten leichter ab und gegebenenfalls können Schmauchspuren mit Lackreiniger entfernt werden.

Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten unternommen werden. lautet ein weiterer Rat. Dabei sollte langsam gefahren werden. Die Fenster gehören geschlossen. Stellen, an denen gerade geknallt wird, sollten gemieden werden. Nicht selten provoziert ein vorbeifahrendes Auto eine Feuerwerksattacke – daran sollten auch Taxifahrer denken. Und: Knallkörper-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt – auch wer zu Fuß als Führerscheininhaber Feuerwerk auf Verkehrsmittel wirft, riskiert den Führerscheinentzug wegen Verkehrsgefährdung. (ampnet/jri)

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Foto: Auto-Medienportal.Net/AvD

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