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Ratgeber: Bei Mietwagen im Ausland genau hinschauen

Wer für seinen Urlaub einen Mietwagen einplant, sollte für Buchung und Anmietung einige Dinge beachten. Der ADAC rät, das Fahrzeug vor Reiseantritt in Deutschland zu buchen. Nur so bleibt ausreichend Zeit, Preise und Leistungen in Ruhe zu vergleichen – außerdem sind alle Vertragsbestandteile in deutscher Sprache vorhanden. Bei Problemen am Urlaubsort steht dem Touristen darüber hinaus dann ein Ansprechpartner in Deutschland zur Seite.

Wer direkt am Urlaubsort bucht, sollte bestimmte Regeln beachten. Die Anmietung sollte immer schriftlich erfolgen und der Vertrag neben der Landessprache wenigstens in englischer Sprache vorgehalten sein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten genau gelesen werden. Im Vertrag und auf dem Voucher sollten alle Informationen – etwa zum Thema Zweitfahrer oder Kilometerbegrenzung – aufgeführt sein. Eine Kilometerbegrenzung ist heute nicht mehr Standard. Für den Zweitfahrer Kosten zu berechnen ist jedoch üblich. Der Preis korreliert mit dem Alter des Fahrers – je jünger, desto teurer. Manche Vermieter fordern ein Mindestalter zwischen 21 und 25 Jahren. Wichtig ist auch ein klar ausgewiesener Gesamtpreis, damit der Mieter nicht von versteckten Kosten überrascht wird.

Die Haftpflichtversicherung sollte mindestens eine Million Euro betragen. Ohne Vollkaskoschutz – am besten ohne Selbstbeteiligung – loszufahren, ist nicht ratsam. Oft sind allerdings Schäden an Reifen,
Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag ausgenommen. Eine Zusatzversicherung Glas/Boden ist ratsam, wenn Touren außerhalb befestigter Straßen unternommen werden und dies auch vom Vermieter genehmigt wird. Eine Diebstahlversicherung sollte zusätzlich abgeschlossen werden, wenn sie nicht in der Vollkasko enthalten ist.

Beim Anmieten sind der gültige nationale, in einzelnen Ländern auch der internationale, Führerschein sowie eine Kreditkarte vorzulegen. Teuer kann es werden, wenn Zubehör mitbestellt wird, etwa
Navigationsgerät, Kindersitz oder Automatik-Schaltung. Wichtig ist auch die Frage, ob das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgegeben werden soll. Bei den international tätigen Vermietern wird derzeit ein
Fahrzeug meist mit „Full-to-Full“-Betankung vermietet. Generell stellen Vermieter hohe Kosten in Rechnung, wenn sie den Wagen selbst auftanken müssen, da hier auch Anfahrts- und Personalkosten ins Gewicht fallen.

Grundsätzlich sollte kein Fahrzeug akzeptiert werden, das nicht vertrauenswürdig erscheint oder offensichtliche Mängel hat. Ein Rundgang um das Auto im Beisein des Mitarbeiters der Vermietstation
ist empfehlenswert. Dabei sollten Schäden am Lack schriftlich festgehalten werden und Licht, Blinker, Scheibenwischer und Reifen geprüft werden. Zudem müssen funktionstüchtige Gurte vorhanden sein.
Können die Mängel nicht behoben werden, sollte das Fahrzeug abgelehnt und ein intaktes Alternativfahrzeug verlangt werden.

Der Mieter sollte sich nach der Tour immer umgehend die Rechnung zur Prüfung schicken lassen. Meist ist der Vermieter über die Kreditkartenbuchung autorisiert, zusätzliche Belastungen abzubuchen, etwa Gebühren fürs Falschparken oder Tempoverstöße. Das können Gründe für eine unerwartet höhere Abbuchung sein. (ampnet/deg)

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