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Ratgeber: Urlaub mit dem Mietwagen

Mit den Osterferien in einigen Bundesländeren beginnt in Kürze die Urlaubs- und Reisesaison. Nach den Corona-Lockerungen zieht es viele Menschen wieder ins Ausland und nach dem Winter in die Sonne. Die entsprechenden Reiseziele werden zumeist mit dem Flugzeug erreicht. Vor Ort wird dann häufig ein Mietwagen gebucht, um vor Ort mobil zu sein. Die Pandemie und die aktuelle geopolitische Lage treiben die Preise allerdings nach oben, wie der Automobilclub von Deutschland betont. Das hat auch Auswirkungen auf die Vermietfirmen und deren Angebote.

Während der Lockdowns der vergangenen zwei Jahren haben die Vermieter aus Kostengründen in der Regel ihre Mietwagenflotten verkleinert. Jetzt steht der sich wiederbelebenden Nachfrage ein deutlich verringertes Angebot vor Ort gegenüber. Die Folge sind deutlich gestiegene Mietpreise und Tarife. Nach Einschätzung des AvD wird sich an dieser Situation auch im weiteren Jahresverlauf nicht viel ändern. Die Unsicherheit über die Entwicklung des Infektionsgeschehens bleiben auch 2022 für die Anbieter ein Risikofaktor, wie die Störungen der Lieferketten durch Pandemie und Krieg. Hinzu kommen die in vielen Ländern gestiegenen Kraftstoffpreise, die die Urlaubskasse belasten.

Um die Kosten im Griff zu behalten, rät der AvD, bereits im Vorfeld der Reise von zu Hause aus zu buchen. Per Internet-Recherche lässt sich sicherstellen, dass die gewünschte Fahrzeugklasse verfügbar ist. Mietwagen-Portale helfen dabei, Modelle und Konditionen mit geringem Aufwand zu vergleichen. Über die Portale lassen sich Buchungen zudem in den meisten Fällen auch noch kurz vor dem Reisestart kostenlos stornieren.

Wie groß muss das Fahrzeueg sein?

Urlauber sollten sich bei der Mietwagenwahl auch immer fragen, wie groß das Auto tatsächlich sein muss. Will man zu zweit die Gegend erkunden oder ist man mit der ganzen Familie im Urlaub? Kindersitze, aber auch ein Navi können Aufpreis kosten. Soll noch eine zweite Person den Mietwagen fahren dürfen, ist das ebenfalls festzulegen und wird zumeist zusätzlich berechnet. Kilometerbegrenzungen sind nur dann sinnvoll, wenn die Strecken vorab tatsächlich abschätzbar sind. Wird mehr gefahren als vereinbart, schlägt jeder Mehrkilometer als zusätzliche Kosten zu Buche, warnt der Automobilclub. Um den Mietwagen sorglos nutzen zu können, empfiehlt es sich daher, einen Tarif ohne Begrenzung der Fahrleistung auswählen.

Wer einen Mietwagen sucht, sollte daran denken, dass über die Haftpflicht hinausgehende Versicherungsleistungen in der Regel zusätzlich zu buchen sind und nicht automatisch im Grundpreis enthalten sind. Ein gründlicher Check des in den Miettarifen enthaltenen Versicherungsschutzes ist also empfehlenswert. Das Buchen über ein Portal hat auch den Vorteil, dass die dort von Vermittlern eingestellten Fahrzeugkontingente in der Regel bereits über eine Vollkasko-Versicherung verfügen. Ein Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt erhöht die Mietzahlung nur unwesentlich, erspart im Schadenfall aber viel Ärger.

Der AvD weist darauf hin, dass zusätzliche Kaskoversicherungen durchaus sinnvoll sind. Wird das Auto beschädigt oder kommt es gar zu einem Unfall, ohne dass ein Dritter als Verursacher haftbar gemacht werden kann, müssen die Schäden am Mietwagen vom Mieter gezahlt werden. Reisende, die ihren Urlaub in Ländern außerhalb der Europäischen Union verbringen, sollten unbedingt die oft deutlich niedrigen Deckungssummen der dortigen Mietwagenversicherungen bedenken. So kann es passieren, dass der Urlauber bei einem Unfall die Schäden am eigenen Mietwagen zu tragen hat, weil die Versicherung des Schädigers nicht ausreicht. Als Zusatzversicherung hilft hier die so genannte Mallorca-Police, die der AvD zum Beispiel auch seinen Mitgliedern anbietet.

Was bei einem Unfall tun?

Im Schadenfall durch einen Unfall oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs sollte natürlich sofort der Vermieter informiert werden. Ratsam ist es ebenso, immer die Polizei zu verständigen. Die Unfallbeteiligten sollten bereits vor Ort alle Daten austauschen und auch eventuell anwesende Zeugen im Unfallprotokoll notieren. Mietwagen sind zumeist mit einem entsprechenenden Formular ausgestattet, das sich im Handschuhfach befindet. Es genügt aber auch ein einfaches Blatt Papier. Eine gute Idee ist es in jedem Fall vor Ort die Unfallsituation mit dem Smartphone zu fotografieren und zu dokumentieren. Auch sollte man darauf drängen, eine Kopie der Unfallaufnahme durch die Polizei ausgehändigt zu bekommen. Erscheint keine Polizei vor Ort, so sollte die nächste Polizeistation aufgesucht und um die Protokollierung des Unfalls gebeten werden.

Von der Vollkasko nicht gedeckt sind in der Regel Beschädigungen der Reifen, defekte Scheiben oder ein Kratzer am Unterboden des Fahrzeugs. Zumeist sind Abstecher abseits befestigter Wege nicht von der Fahrzeugversicherung gedeckt. Das gilt es zu klären.

Geld sparen lässt sich in der Regel, wenn das Mietauto nicht außerhalb der regulären Öffnungszeiten übernommen wird, für die meistens eine zusätzliche Servicegebühr anfällt. Die Rückgabe des Mietwagens sollte zur Vermeidung von Zusatzkosten ebenfalls während der üblichen Öffnungszeiten der Mietstation erfolgen. Auch wer das Fahrzeug an einem Flughafen oder Bahnhof abholt, bekommt ohnehin in nahezu allen Fällen eine Bereitstellungsgebühr in Rechnung gestellt.

Der Zustand des Leihwagens sollte außen wie innen geprüft werden. Vorhandene Kratzer und Dellen sowie andere Mängel sollten im Übergabeprotokoll und am besten auch mit dem Smartphone festgehalten werden. Der AvD warnt davor, vor Ort Schriftstücke zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind. Es kann vorkommen, dass damit ein neuer Vertrag zu geänderten Konditionen und nach dem Recht des Urlaubslandes abgeschlossen wird. Das Fahrzeug sollte außerdem grundsätzlich nur mit vollem Tank zurückgeben werden, da der Vermieter sonst möglicherweise überhöhte Benzinkosten für das Nachtanken in Rechnung stellt. (aum)

Weiterführende Links: AvD-Presseseite

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Foto: Auto-Medienportal.Net/AvD

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